fullscreen: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1912 (1912 (1913))

Finanzwesen 
ortspolizeiliche Vorschrift wurde durch Entschließung der Kgl. Regierung von Mittelfranken, 
Kammer des Innern, vom 18. Mai 1012 als vollziehbar erklärt. 
Satzung und ortspolizeiliche Vorschrift sowie die zur Sagung erlassene Ausführungs— 
anordnung sind nachstehend abgedruckt. 
514 
Gemeindesatzung über die Erhebung von gemeindlichen Abgaben für 
Lustbarkeiten. 
Auf Grund der Artikel 40 Absatz III und IV und 84 der rechtsrheinischen Gemeindeordnung vom 
29. April 1869 erläßt der Stadtmagistrat Nürnberg mit Zustimmung der Gemeindebevollmüchtigten und mit Ge— 
nehmigung des k. Staatsministeriums des Innern vom 22. April 1912 Nr. 490523/22 über die Einführung von 
gemeindlichen Abgaben für Lustbarkeiten folgende Gemeindesatzung. 
Umfang der Abgabenpflicht. 
8 1. Von den im Bezirke der Stadt Nürnberg stattfindenden oöffentlichen und Vereinslustbarkeiten 
verden gemeindliche Abgaben erhoben. 
Vereinslustbarkeiten im Sinne dieser Ordnung sind diejenigen Lustbarkeiten, welche von Korporationen, 
Vereinen, Gesellschaften oder von einer zur Veranstaltung der Lustbarkeit oder einzelner Lustbarkeiten zusammen— 
getretenen Mehrheit von Personen, sei es in öffentlichen, sei es in eigenen oder zur Benutzung überlassenen 
RKäumen, veranstaltet werden. 
Als öffentliche Lustbarkeiten gelten auch solche Lustbarkeiten, die von einzelnen Personen in Wirtschaften 
oder öffentlichen Vergnügungsräumen veranstaltet werden. 
8 2. Der Besteuerung unterliegen: 
. Tanzbelustigungen aller Art, Stiftungsfeste, Gartenfeste. 
Geschlossene Tanzunterrichtskurse unterliegen der Besteuerung nicht, jedoch müssen die Tanzlehrer die 
inzelnen Tanzstundenzirkel vor Beginn unter Angabe der Zeit und des Ortes anmelden; andernfalls sind die 
Veranstaltungen wie gewöhnliche Tanzunterhaltungen steuerpflichtig. 
Die sogenannten Familienabende, Prüfungsbälle, Schlußkränzchen u. dergl. unterliegen stets der Besteuerung. 
2. Redouten, Maskenbälle aller Art, Maskenfeste, Kostümfeste, Basare und dergl. Karnevalsitzungen, 
Veranstaltung eines Jahrmarktes. 
3. Kindermaskenfeste. 
Sffentliche Um- und Aufzüge aller Art. 
5. Zirkusvorstellungen. 
6. Theatervorstellungen aller Art, einschließlich der Varieté- und Vereinstheatervorstellungen, der Fest— 
vorstellungen, Vorführungen lebender Bilder, der Familien-, bunten Abende und dergleichen. 
7. Konzerte, bei denen ein höheres künstlerisches Interesse obwaltet, dann Konzerte von Musikkapellen 
oder Musikgesellschaften, auch solche Konzerte, die nur Bestandteile anderer, an sich nicht steuerpflichtiger Unter⸗ 
nehmungen (3. B. von Ausstellungen) bilden, ferner Tafelkonzerte in Gasträumen und alle Musikvorführungen 
in Bars, Cafés und Weinwirtschaften. I 
8. Sonstige öffentliche Musikveranstaltungen, ausgeführt von mehr als drei ständig in Nürnberg 
wohnenden oder von nicht ständig in Nürnberg wohnenden Personen. 
9. Sungspielvorstellungen, Gesangs-, Tanz-Aufführungen, humoristische oder deklamatorische Vorträge 
(sogenannte Tingeltangel), Kabaretts, kinematographische Vorführungen aller Art. 
10. Deklamatorische Vorlesungen, Rezitationen und Vorträge, die in der Absicht der Gewinnerzielung 
herufs- oder gewerbsmäßig veranstaltet werden. 
11. Darbietungen von Kunstreitern, Gymnastikern, Equilibristen, Ballett-, Seiltänzern, Taschenspielern, 
Zauberkünstlern, Bauchrednern, Hypnotiseuren und dergl. 
12. Wettlaufen, Wettrudern, Wettschwimmen, Wettfahren, Pferde-, Rad-, Motor⸗ und Automobil⸗ 
cennen, Luftschiff-, Luftballon und Flugmaschinenauffahrten, sowie die Veranstaltung von Ringkämpfen, Preiskegeln, 
Preißschießen, Preisbillardspielen und anderen Preis- oder Wettspielen. 
13. Die Aufstellung eines Totalisators, Betrieb eines Glücksrades, einer Glücks— oder Würfelbude, 
Christbaumverlosungen oder sonstige Veranstaltungen zum Ausspielen von Waren. 
14. Das Abbrennen eines Feuerwerks, von Feuerwerkskörpern. 
15. Karussels, russische oder Schiffsschaukeln, Rutschbahnen und ähnliche Veranstaltungen, Reitbuden 
(Hippodrom), Rad—⸗ BVeloziped-⸗) Zirkus, Schießbuden, Marionetten— oder Puppentheater, Affentheater, Panoramas, 
Menagerien, Schaustellungen von Menschen, Tieren und Sachen aller Art, Haͤlten eines Schlaahammers oder 
Kraftmessers. 
—V 
Aor Art ai 
dot Hereir 
tzaeld 
ven der 
hotzeiguno 
srogramm 
Hauschston 
Ton odo 
Theatern 
Pteise vot 
Hauschst⸗ 
Vorberko 
dem boll. 
ferner 
dem Eir 
tumm 
— 
uni 
Dhre 
Ston 
Nit 
yn
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.