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angestellten Genannten des größern Raths, alle zur Einsicht
verlangt werdenden Rechnungen mit deren Original-Belegen
sogleich zu kommuniziren und alle nöthigen Erläuterungen
persönlich zu ertheilen, um daraus einen gründlichen Verbes—
serungsplan entwerfen zu können.
Mit großem Eifer, unermüdeter Geduld und unausge—
setzter Anstrengung aller ihrer Kräfte, ging die Commission,
der noch zwei erfahrne und gewandte Finanzmänner, der
Syndikus Dr. Zahn und der Spitalamts-Castner Sörgel
beigegeben worden waren, an ihre Riesenarbeit, und schon
am 21. März 1793 konnte ein vorläufiger Hauptverbesserungs—
plan dem Rathe übergeben werden, auf den die weiteren
Ausführungen sich gründen sollten. Der Rath bewilligte die
Errichtung und beständige Fortdauer eines gemeinschaftlichen
Oekonomieverbesserungs⸗ und Rechnungsrevisions-Collegiums,
das votum decisivum der Genannten des größern Raths,
und im Januar 1794 kam ein wirklicher Haupt- und Grund—
vertrag zu Stande,, welcher am 13. Februar übergeben, vom
Rathe geprüft und genehmigt, und durch beiderseitige Unter—
schrift und Besieglung am 25. April und 16. Mai solenni⸗
sirt worden ist. Unter dem 11. Juni 1795 hat derselbe
auch die Kaiserl. Bestätigung erhalten. J
Durch diesen Vertrag bestand nun jenes Collegium völ—
lig zu Recht, und es begann alsbald mit großer Umsicht
und Sachkenntniß seine Thätigkeit, welche, wie schon die
zum Theil uns zu Gebote stehenden Arbeiten einzelner Mit—
glieder desselben überzeugend darthun, nichts weniger als ge—
ring angeschlagen werden darf. Freilich kann es hier nicht
unsre Absicht sein, — wir würden ein zweites Buch schrei—
ben müssen, — diese Thätigkeit durch alle die labyrinthischen
Schlangenwege, welche sie durchwandern mußte, zu verfolgen,
es erübrigt uns vielmehr nur noch die Hemmnisse zu erzäh—
len, welche sich den wackern, unverdroßnen Arbeitern in den
Weg gestellt haben, und scharf und einschneidend auf Rürn—
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