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Besondere Fürsorge und Wohlfahrtspflege.
blieb nur ein kleiner Teil beim Nebenamt Süd und wurde dem IX. Armenbezirk angeschlossen.
Eine weitere Entlastung des Nebenamtes Süd erfolgte am 1. Februar 1924 durch die
Abzweigung des VIII. Armenbezirks an die Bezirksfürsorgestelle Nordost.
Von den am 1. November 19283 einverleibten Gemeinden Zerzabelshof, Almoshof, Lohe
und Schnepfenreuth kam Zerzabelshof zum XI., die übrigen Gemeinden zum XVI. Armen—
bezirk. Die Bürgermeister der vier ehemaligen Gemeinden wirken als Armenpfleger in den
Bezirksausschüssen.
Am 1. November 1923 wurden die Zentralabteilungen und das Nebenamt Altstadt in
das Rathaus am Fünferplatz verlegt; gleichzeitig wurde die Kriegsbeschädigten- und Kriegs—
hinterbliebenenfürsorge in die wirtschaftliche Fürsorge des städtischen Wohlfahrtsamtes ein—
gegliedert. Damit wurde das Fürsorgeamt für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene
aufgehoben.
Die Zentrale im Amtsgebäude am Fünferplatz besteht nun aus der Geschäftsleitung,
aus den Hauptabteilungen für Kriegsfolgenhilfe (Sozial- und Kleinrentner, sonstige
Bedürftige usw.), Armenpflege, für Anstaltspfleglinge, Kinder in Anstalten und Heimen,
auswärts wohnende Hilfsbedürftige und Wohnungslose, für die Kriegsbeschädigten- und
Kriegshinterbliebenenfürsorge einschließlich der Berufsfürsorge und Zusatzrentenabteilung, für
Wandererfürsorge, ferner für die Hauptkasse und das Rechnungswesen, Hauptregistratur,
soziale Auskunftei und Zentralkartothek, Flüchtlingsfürsorge, Archiv, Bibliothek und Statistik
und endlich für das Lager mit Nachlaßverwaltung. Die Angelegenheiten der eigentlichen
Unterstützungsfürsorge — für Sozialrentner, Kleinrentner, Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene,
onstige Bedürftige und Armenpfleglinge — werden in den 9 Bezirksstellen des Wohlfahrts—
imtes Nord, Nord-Ost, Süd, West, Ost, Altstadt, Ziegelstein, Eibach und Altersheim
hearbeitet. Hierzu zählt noch die Abteilung für Kapitalkleinrentner bei der Zentrale des
Wohlfahrtsamtes. Die bereits schrittweise eingeführte Familien-Bezirksfürsorge ist
Ende 1923 über das ganze Stadtgebiet ausgedehnt worden. Zu diesem Zwecke wurde das
Stadtgebiet in 26 Fürsorgebezirke (mit durchschnittlich je 13000 Einwohnern) eingeteilt, die
jetzt mit je einer Bezirksfürsorgerin und je einer Helferin — nur in 2 Außenbezirken arbeiten
je eine Fürsorgerin ohne Helferin — besetzt sind. Am 1. Februar 1924 wurde die Familien—
Bezirksfürsorge allgemein aufgenommen. Für die Tätigkeit der Fürsorgerinnen gelten
folgende Richtlinien:
Die Bezirksfürsorgerinnen und ihre Helferinnen stehen im Dienste der Familien-Bezirksfürsorge mit der
grundsätzlichen Aufgabe der Fürsorge für Kinder sowie für Familien mit Kindern — auch bei Kriegs—
beschädigten und Kriegshinterbliebenen — in ihrem Bezirk. Die Bezirksfürsorgerin ist sowohl Jugend—
fürsorgerin als auch Gesundheitsfürsorgerin; in den ihr anvertrauten Fällen übt sie regelmäßig auch die
wirtschaftliche Fürsorge aus, bei der Armenpflege nur in soweit nicht, als die ehrenamtlichen Armenpfleger
berufen sind. Familien von Trinkern, Geisteskranken und Lungenkranken, sittlich schwergefährdete Mädchen
und schwierigere Burschen werden im allgemeinen nicht von der Bezirksfürsorgerin betreut, es tritt hier die
Spezialfürsorge ein. Die Fürsorgerin hat die Neugeborenen ihres Bezirkes sofort nach Eingang der Geburts—
anzeige, sowie die Schwangeren zu besuchen. Sie besucht auch ohne besonderen Anlaß in angemessenen
Zeitabständen die Kinder, die in die Mutterberatungsstellen gebracht werden, ferner die Kinder, die unter
Aufsicht des Jugendamtes stehen (Mündel der Berufsvormundschast, Kostkinder, Schützlinge der Jugend—
fürsorge usw.) und diejenigen Kinder, für welche Lehrer oder Schulärzte häusliche Uberwachung wünschen,
sowie die sonst noch von ihr in dauernde Fürsorge genommenen Familien.
Fürsorgetätigkeit. Die wirtschaftliche Fürsorge des städtischen Wohlfahrtsamtes stand
im Berichtsjahre im Zeichen der Geldentwertung, die immer weitere Kreise der Bevölkerung
zur Fürsorge drängte. Die geringe Rente reichte schon seit langer Zeit nicht mehr hin, um
dem Sozialrentner sein Auskommen finden zu lassen. Die Entwertung seines Vermögens
zwang nun auch den Kleinrentner öffentliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Selbst die