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den Herren gegenüuͤber eine kräftige Stellung einnehmen, vermoͤge
deren sie schon unter Conrad II., dem ersten Könige der frän—
kischen oder salischen Dynastie eine gleiche Existenz und Anerken—
nung als die Krieger errangen und dann den siebenten Heerschild
bildeten. Das Streben der fraͤnkischen Kaiser, von welchen
Heinrich III. durch klaren scharfen Verstand und unerschuͤtterliche
Energie des Willens am meisten hervorleuchtet, war besonders
auf die Herstellung einer kräftigen Alleinherrschaft und die alleinige
Geltung der Kaiserlichen Autorität gerichtet, welche über jeder
weltlichen und geistlichen Macht stehen sollte. Daher waren sie
neben den dadurch hervorgerufenen Streitigkeiten mit der Kirche
hauptsaͤchlich bemuͤht, die Herzoge und Grafen in ihre ursprüng—
liche Stellung als bloße Reichsbeamte zurückzuweisen und in
diesem Kampfe erkannten ste gar bald die wirksame Unterstuͤtzung,
welche das in den Städten sich herausbildende Element ihnen
gewähren mußte und suchten daher auf jede Weise das Empor—
kommen derselben zu fördern.
Die Städte ihrerseits in dem Bestreben, sich von den Herren,
auf deren Grund und Boden sie angelegt waren, immer unab—
hängiger zu machen und in der Erkenntniß, daß site dies nur
durch die Unterstuͤtzung des Reichsoberhauptes vermochten, waren
dieserhalb stets bereit, für die Befestigung der Reichsgewalt und
die darauf abzielenden Kaiserlichen Absichten einzutreten. Wenn
nun auch, als in der Folge die Landeshoheit sich gleichwohl
immer mehr herausbildete, viele Städte den Herzogen, Grafen
und Bischöfen unterlagen, so vermochten doch viele andere und
namentlich die größeren und reicheren unter ihnen theils durch
Kaiserliche Eremtionen, theils durch Loskaufung oder durch den
Untergang einzelner herzoglicher und gräflicher Familien sich unter
das Reich zu ziehen und sich gleich denjenigen, welche urspruͤnglich
auf Königlichen Kammerguͤtern errichtet waren, als Reichsstädte
zu erhalten. Das Lebensprincip derselben war somit die Aufrecht—
erhaltung der Kaiserlichen Macht und Wuͤrde, des Friedens, ohne
welchen städtisches Wesen überhaupt nicht gedeihen kann, der