fullscreen: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1925/26 (1. April 1925 bis 31. März 1926) (1925/26 (1926))

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Besondere soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege. 
In der Wandererarbeitsstätte Schniegling ist für fußkranke Wanderer eine sogenannte 
Revierstube vorhanden. 
Für die Sommermonate stand den Wanderern ein Erholungsheim und Spielplatz zur 
Verfügung. 4 Tichtbildervorträge trugen zur Belebung der Abende bei. 
Die in der Wandererarbeitsstätte Schniegling, Marktäckerstraße 50, untergebrachten 
Wanderer leisteten durch Abstellungen in städtische Betriebe 335, in dem landwirtschaftlichen 
Betriebe Schniegling 9074 und in dem Gut Rutzenhof 1494 Tagschichten. In der Wanderer⸗ 
arbeitsstätte Altenfurth leisteten die Wanderer 10414 Tagschichten. 
Von den im Berichtsjahre aufgenommenen Wanderern waren 426 unter 20 Jahre alt, 
838 waren zwischen 20 und 30 Jahre, 171 3wischen 30 und 40 Jahre, 87 z3wischen 40 und 
50 Jahre, 66 zwischen 50 und 60 Jahre und 35 z3wischen 60 und 70 Jahre alt. 
Dem Berufe nach waren 216 lanowirtschaftliche Arbeiter, 49 Erdarbeiter, 70 Bau⸗ 
arbeiter, 208 Fabrikarbeiter, 31 Bergarbeiter, 857 Handwerker, 87 Handlungsgehilfen, 36 
Hausangestellte und 3 Artisten. 
Sie verteilen sich der Staatsangehörigkeit nach auf 614 Bayern, 55 Badener, 38 Hessen, 
553 Preußen, 100 Sachsen, 71 Württemberger, 50 Thüringer, 9 Banseaten, 46 Osterreicher, 
Elsaß⸗Lothringer, 19 Ausländer und J Staatenloser. 
Von den im Taufe des Berichtsjahres aus der Wandererarbeitsstätte scheidenden 
154) Wanoerern erhielten 140 Arbeit, 37 schieden wegen Krankheit, 2 infolge Inhaftierung 
aus, 3 kamen in eine Anstalt und 1359 traten die Weiterreise an. 
Zusammenfassend ist über diese Einrichtungen noch folgendes zu sagen: Die Nürnberger 
Wandererarbeitsstätten weichen von dem System der anderwärts bestehenden insoferne ab, 
als sie ihren Gästen, welche sich der Anstaltsoroönung unterwerfen, ein längeres Verweilen 
bis zu drei Wochen gestatten, während fast alle übrigen deutschen Wandererarbeitsstätten die 
kdeute nur für einige Cage aufnehmen. Dadurch hat der Arbeitswillige, dem mit gutem 
Hewissen ausreichende wirtschaftliche Fürsorge zugesprochen werden darf, die Möglichkeit der 
Beschaffung von Schuhen und Kleidung, der Instanosetzung seiner geringen Habseligkeiten, 
der Ruhe und der für solche LTeute von Zeit zu Zeit so notwendigen inneren Sammlung. 
Es ist natürlich auch Vorsorge getroffen, Wanderer nach kürzerer Zeit zu entlassen. Unangenehm 
var bisher noch das gleichzeitige Wirken des Obdachlosenasyls und der Wandererarbeitsstätte. 
In Zukunft ist für die ausschließliche Zuweisung der Wanderer zur Wandererarbeitsstätte 
und dafür, daß sie nicht in das Obdachlosenasyl aufgenommen werden, Sorge getragen. 
Arbeitsheim (bisherige Beschäftigungsanstalt), Großweidenmühlstraße 33. 
Die Beschäftigungsanstalt der Armenpflege war früher im alten Katharinenkloster untergebracht. 
Im Jahre 1888 verlegte sie der Armenpflegschaftsrat Aürnberg in die ehemalige Kaserne in 
der Großweidenmühlstraße 33, bis die Verhältnisse allmählich zu einer Umgestaltung zwangen. 
Aach Vornahme baulicher Änderungen und Verbesserung konnte am 7. Oktober 1925 
die Anstalt unter der Bezeichnung „Arbeitsheim“ dem Betrieb übergeben werden. Im 
Arbeitsheim werden nach Nürnberg zuständige Obdachlose aufgenommen, die voraussichtlich 
längere Zeit ohne Unterkunft sind und die sich gleichzeitig in hilfsbedürftiger Tage befinden. 
In erster Linie kommen in Betracht erwerbsbeschränkte und alte Männer, die wenigstens 
eilweise arbeitsfähig sind und die nicht in Altersversorgungsanstalten — Heilig-Geist-Spital, 
Sebastian-Spital, Altersheim, Mittelfränkisches Blindenheim — untergebracht werden können, 
in zweiter LTinie alleinstehende Erwerbslose, welche mit der Erwerbslosenunterstützung die 
zuletzt innegehabte Wohnung nicht zu halten vermögen, für die Dauer der Erwerbslosigkeit; 
endlich erwachsene männliche Angehörige ermittierter Familien. Sämtliche Insassen sind zur 
Arbeitsleistung verpflichtet, soweit sie nicht bei Aufnahme in das Heim einer geregelten Arbeit 
iachgehen. Alle in Fürsorge des Bezirksfürsorgeverbandes Stehenden müssen ganztägig, die
	        
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