Metadaten: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

Von allerhand Torten. i55 
3) Von allerley Fruͤchten, welche als Bey⸗ 
serichte zu jeder Zeit aufgesetzt werden koͤnnen. 
Torten⸗Bleche. 
Sind von Kupfer oder auch Blech auf aller⸗ 
hand Art und Figur getriebene Umfaͤnge oder Be⸗ 
haͤltnisse, so ben dem Tortenbacken gebrauchet werden. 
Torten⸗Pfanne. 
Ist ein flaches von Kupfer getriebenes Pfaͤnn⸗ 
sein, worinnen die Torten gebacken und zubereitet 
berden. Man findet auch in denen großen Kuͤchen 
Torten⸗ Pfannen, so hoch und mit einem Blech 
und Deckel versehen sind, in welchen man, wie 
n einem Ofen backen kan. 
Teig zu Torten. 
1) Geschlagener Butter⸗Teig. 
Wasche drey Pfund Butter rein, daß kein 
Salz mehr darinnen sey, drucke sie in einen Klum— 
hen zusammen, und lege sie drey Stunden in 
frisches Brunnen Wasser. Nimm denn dren hal⸗ 
be Maas Becher sein Mehl, thue es auf ein Bret bis 
auf einen halben Becher, mache in der Mitten 
ein Loch, schlage zwey Eyer in das Mehl, ruͤhre 
sie darein; nimm von besagter Butter ohngefehr 
ein halb Pfund, schneide sie in Stuͤcklein, thue 
sie auch zu dem Mehl. Nimm auch ein Maas oder 
Kanne Wasser, gieße die Helfte darzu, ruͤhre es un⸗ 
tereinander; dann gieße es vollends ein, ruͤhré es 
mit dem Ruͤhr⸗Loͤffel, knete es zusammen auf dem 
Brete,
	        
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