bershn
i gunze
währehh
Uande
llein eh
Gehe
verbheh
Judey
Stidt
ternahn
dodurh
—
üicht de
Künn
eNaul
Nürhs⸗
ttomre
1300
ie
Bam⸗
ruber
ite de
aß del
eer de
nbh
Iudel
ahll
hüsho
Msl
rif
Neh
chlen
—
ufhest
of
aden.
V
wenn
Ind⸗
opdel
ypfs
—
129 —
schwer aufzubringen waren, wurden gemäß der königlichen Logik nicht
bloß die Zinsen, sondern auch das Kapital mit einem Federstrich ge—
tilgt. Die Stadt Nürnberg gewann dadurch, daß i. J. 1890 die
Schuldner ihrer Juden an sie 800/, von den Schulden zu zahlen
hatten, etwa die Summe von 240000 Mark.
Nicht so plump wie König Wenzel, aber um so weitgreifender
und einschneidender verfuhr dessen Bruder, Kaiser Sigmund
mit den Juden im Reich. Um die Kosten für das Kostnitzer Konzil,
auf welchem die brüchig gewordene Einheit der kathol. Kirche wieder
hergestellt werden sollte, aufzubringen, quälte und brandschatzte er
die Judenschaft in der Form von Extrasteuern aufs äußerste. So
nußten die Juden in Nürnberg 1200 fl., einer in Windsheim
2400 fl., einer in Schwäb. Hall 2000 fl., die in Köln 1200 fl.
zahlen. Dies geschah i. J. 12514. Zwei Jahre später stellte er den
Juden in Nürnberg, Nördlingen, Windsheim, Weissenburg ein
Privileg aus, in welchem er ihnen zuerst die schönsten Freiheiten
erteilt und auch zusagt, außer ihrer gewöhnlichen Steuer keine weitere
Abgabe ohne ihren Willen verlangen zu wollen, um dann in einem
Nachsatz zu befehlen, daß alle Juden und Jüdinnen, welche ein
eigenes Gewerbe betreiben oder eigene Einkünfte haben, in jedem der
drei nächsten Jahre von all ihrer fahrenden Habe, mit Ausnahme
von Kleidern, Schmuck und Hausgerät den zehnten Teil, also eine
Vermögenssteuer von 100/, an die Reichskammer abliefern sollen.
Als der Habsburger Friedrich III. römischer König geworden
war und i. J. 1442 aus seinem Land Osterreich zum ersten Mal
ins Reich herauf kam, um in Nürnberg seinen ersten Reichstag ab—
zuhalten und sich huldigen zu lassen, mußte ihm natürlich auch „die
Jüdischheit“ eine „Ehrung“ erweisen. Er erwartete von derselben
nicht weniger als die ungeheuere Summe von 20000 fl. und machte
dem Rat sogar die Zumutung, die Juden gefangen zu setzen, um
ihnen die gewünschte Summe abzupressen. Der Rat ging auf das
sonderbare Verlangen nicht ein, vermittelte jedoch und der König
ging auch in seiner Forderung allmählich herunter; er begnügte sich
mit 7000 fl. und befreite sie für die nächsten 8 Jahre von jedet
weiteren außerordentlichen Anforderung.
So hatten die Juden außer ihren beträchtlichen ordentlichen Ab—
zaben, wozu u. a. auch der „goldene Opferpfennig“ gehörte (eine
jährliche Kopfsteuer von einem rhein. Gulden von jedem Juden ohne
Unterschied des Geschlechts zu bezahlen, sobald er das zwölfte Jahr
erreicht hatte), fortwährend außerordentlichen Anforderungen zu genügen.
Es gehörte gleichsam zu den Reichseinrichtungen, daß man vor allem
die Juden in Anspruch nahm, weun man außerordentlicherweise Geld
Rösel. Alt-Nürnberg. 00