Inhaltsverzeichnis: Alt-Nürnberg

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schwer aufzubringen waren, wurden gemäß der königlichen Logik nicht 
bloß die Zinsen, sondern auch das Kapital mit einem Federstrich ge— 
tilgt. Die Stadt Nürnberg gewann dadurch, daß i. J. 1890 die 
Schuldner ihrer Juden an sie 800/, von den Schulden zu zahlen 
hatten, etwa die Summe von 240000 Mark. 
Nicht so plump wie König Wenzel, aber um so weitgreifender 
und einschneidender verfuhr dessen Bruder, Kaiser Sigmund 
mit den Juden im Reich. Um die Kosten für das Kostnitzer Konzil, 
auf welchem die brüchig gewordene Einheit der kathol. Kirche wieder 
hergestellt werden sollte, aufzubringen, quälte und brandschatzte er 
die Judenschaft in der Form von Extrasteuern aufs äußerste. So 
nußten die Juden in Nürnberg 1200 fl., einer in Windsheim 
2400 fl., einer in Schwäb. Hall 2000 fl., die in Köln 1200 fl. 
zahlen. Dies geschah i. J. 12514. Zwei Jahre später stellte er den 
Juden in Nürnberg, Nördlingen, Windsheim, Weissenburg ein 
Privileg aus, in welchem er ihnen zuerst die schönsten Freiheiten 
erteilt und auch zusagt, außer ihrer gewöhnlichen Steuer keine weitere 
Abgabe ohne ihren Willen verlangen zu wollen, um dann in einem 
Nachsatz zu befehlen, daß alle Juden und Jüdinnen, welche ein 
eigenes Gewerbe betreiben oder eigene Einkünfte haben, in jedem der 
drei nächsten Jahre von all ihrer fahrenden Habe, mit Ausnahme 
von Kleidern, Schmuck und Hausgerät den zehnten Teil, also eine 
Vermögenssteuer von 100/, an die Reichskammer abliefern sollen. 
Als der Habsburger Friedrich III. römischer König geworden 
war und i. J. 1442 aus seinem Land Osterreich zum ersten Mal 
ins Reich herauf kam, um in Nürnberg seinen ersten Reichstag ab— 
zuhalten und sich huldigen zu lassen, mußte ihm natürlich auch „die 
Jüdischheit“ eine „Ehrung“ erweisen. Er erwartete von derselben 
nicht weniger als die ungeheuere Summe von 20000 fl. und machte 
dem Rat sogar die Zumutung, die Juden gefangen zu setzen, um 
ihnen die gewünschte Summe abzupressen. Der Rat ging auf das 
sonderbare Verlangen nicht ein, vermittelte jedoch und der König 
ging auch in seiner Forderung allmählich herunter; er begnügte sich 
mit 7000 fl. und befreite sie für die nächsten 8 Jahre von jedet 
weiteren außerordentlichen Anforderung. 
So hatten die Juden außer ihren beträchtlichen ordentlichen Ab— 
zaben, wozu u. a. auch der „goldene Opferpfennig“ gehörte (eine 
jährliche Kopfsteuer von einem rhein. Gulden von jedem Juden ohne 
Unterschied des Geschlechts zu bezahlen, sobald er das zwölfte Jahr 
erreicht hatte), fortwährend außerordentlichen Anforderungen zu genügen. 
Es gehörte gleichsam zu den Reichseinrichtungen, daß man vor allem 
die Juden in Anspruch nahm, weun man außerordentlicherweise Geld 
Rösel. Alt-Nürnberg. 00
	        
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