fullscreen: Ortspolizeiliche Vorschriften und örtliche Satzungen der Stadt Nürnberg

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115. Fleischaufschlagsordnung; 24. Mai 1876. 
116. Sicherung des Fleischaufschlages; 24. Mai 1876. 
8 15. 
Auswärtige Käufer haben die auf dem Viehmarkte erkauften 
Viehstücke beim Exporte der Kontrolle an der Ausgangsstation zu 
unterstellen; gleiches haben diejenigen Händler, welche Viehstücke 
vom Markte abtreiben, zu beobachten. 
Wird diese Kontrolle versäumt, so ist für fragliche Viehstücke 
der Aufschlag zu bezaählen. 
8 16. 
Die bei dem Importe verabfolgten Poletten müssen auf Ver— 
langen jederzeit den kontrollierenden Polizeiorganen vorgezeigt und 
denselben unweigerlich alle diejenigen Aufschlüsse gegeben werden, 
welche zur Beurteilung des Vollzuges dieser Vorschriften notwendig sind. 
Zu diesem Zwecke ist denselben insbesondere auch der Zutritt 
zu den Geschäftslokalitäten, Kellern, Fleischgewölben und Stallungen 
zu gestatten. 
817. 
Zur Sicherung des Fleischaufschlages und der in die Stadt— 
kasse fließenden Geldstrafen sind die städtischen Organe befugt, die 
eingebrachten aufschlagspflichtigen Tiere, sowie defraudiertes Fleisch 
und Fleischwaren mit Beschlad zu belegen. 
Vergleiche hiezu die Viehhofordnung (Seite 256 ff. dieser Sammlung) und 
die Schlachthofordnung (Seite 269 ff.), die ortspolizeiliche Vorschrift über Zwang 
um Schlachten im Schlachthof und Schlachtungen außerhalb des Schlachthofes 
Seite 306), dann die Beschau der außerhalb des Schlachthofes geschlachteten Tiere 
Seite 75) sowie die einschlägige Gebührenordnung vom 6. Apru 1901 Seite 297). 
116. Sicherung des Fleischaufschlages. 
Ortspolizeiliche Vorschrift vom 24. Mai 1876. 
(Amtsblatt Nr. 63). 
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Zu Artikel 41 Absatz 8 der Gemeindeordnung. 
81. 
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— 9 
Wer aufschlagspflichtige Tiere, Fleisch, Fleischbestandteile und 
Fleischfabrikate auf einer durch die Fleischaufschlagsordnung ver— 
botenen Straße oder einem verbotenen Wege einbringt; — wer 
Tiere oder Gegenstände dieser Art, welche auf einer erlaubten 
Straße (87 der Fleischaufschlagsordnung) eingebracht wurden, nicht
	        
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