"1
10:
N
IM,
en
Beftimmungen,
die Benüßung der Stadtbibliothek in Nürnberg betreffend.
CM
10
ACT
rg
de
al
68
{d:z
u,
Na
och
„ef
100:
'nde
rhef
u
116:
4um$
8
‚he
1) Die Stadtbibliothek ift jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag
in den Bormittagsfiunden von 10 bis 12 Uhr geöffnet. In diefer Zeit
fönnen {cOriftlige und mündlide Anfragen geftellt, Bücher in Empfang
genommen und zurücgegeben werden.
2) Auf die Hinausgabe von Büchern, weldhe überhaupt ausgeliehen
werden dürfen, Haben alle Hiefigen gebildeten Einwohner Anfprud, Das
Bibkiothekariat ift jedoch ausdrücklich ermächtigt, fo oft dasfelbe e8 für an-
gemefjen findet, namentlidy bei Perfonen, die ihn nicht perfönlid bekannt
find, zu verlangen, daß ein bekannter, achtbarer Mann hHiefiger Stadt den
Haftfhein als Bürge unterfdhreibe. Für Erfjaß des durd unterlaffene
BürglHaftsbeftellung der Bibliothek zugehenden Schadens Haftet der DBiblio:
Phekar mit feiner Caution.
3) Diejenigen, welde Büder zu erhalten wänfhen, haben fig in der
Regel felbft auf die Bibliothek zu verfügen. Sie Können zwar ihren Wunfdh
au foOriftlidy mit ihrer NMamensunterfhrift übergeben Tafjen, doch Kann
das Bibliothekariat nad SGuthefinden einen folden Zettel zurücweijen und
ein perfönlidhes Erfheinen verlangen. Ausgehändigt wird ein Buch erft
danı, wenn der Haftjhein mit der Unterfhrift des Empfängers verfehen
und abgegeben ift. Beauftragten des Sefuchftellers darf ein Buch für
diefen nur danıt behändigt werden, wenn diefelben mit verfhlofjener, an
den Bibliothekar adreffirter Ermächtigung verfehen find. Auf mündliches
Verlangen für einen Zweiten wird Fein Bud) verabfolgt. Wird gewünfeht,
daß der Bibliothekdiener Bücher in das Haus trage, fo find ihm für den
Sang 20 Neichspfennige zu bezahlen.
4) Ein Bud darf nicht über drei Monate behalten werden. Sollte
es nach Verlauf derfelben n0d) auf längere Zeit gewünfcht werben, [0
fann dasfelbe, naddem eS zurücgeliefert wurde, gegen einen neuen
Haftidein wiederum in Empfang genommen werden, jedoch nur in dem
Falle, wenn nidht unterdefjen von einem Zweiten das Buch gewünfdt
wurde,