Volltext: Anselm von Feuerbach, der Jurist, als Philosoph

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Wissenzur Tradition, alle Wahrheit zum blinden 
Glauben werden, alle Kunst in handwerksmässige 
Fertigkeit ausarten, alles geistige Lebenzu gel- 
stigem Tode erstarren.” 
Während Hobbes aus Furcht vor der Revolution jede, 
auch Cie härteste, absolute Monarchie für gut hält, um dem 
Krieg aller gegen alle vorzubeugen, fordert Feuerbach gerade 
deshalb gesetzmässige Freiheit, damit der Pöbel nicht zu ge- 
setzwidriger Gewalt komme. Denn auch ihm ist!) „Herrschaft 
der Willkür eine Ausartung der bürgerlichen Gesellschaft, ein 
Krebsschaden am innersten Leben eines Volkes. Dauernde 
Macht wohnt nur bei der Gerechtigkeit, und Gerechtigkeit nur 
bei gesetzmässiger Freiheit‘. Feuerbachs Ideal fällt deshalb 
im Grunde genommen zusammen mit dem so vieler grosser 
führender Geister seiner Zeit: Es ist Errichtung der beschränk- 
ten Monarchie. 
Wohl ist nach Feuerbach die Selbständigkeit des Staates, 
die Freiheit, nach aussen eine wesentliche Bedingung des Da- 
seins jeden Volkes. Aber dies genügt noch nicht. Ein Volk 
bedarf moch eines anderen. Gutes?): dies ist „die Tat des 
iebendig wirkenden eigenen Selbst‘, die innere staatsbürger- 
liche Freiheit, „die einer mit Weisheit geordneten Verfassung 
ihren Tempel baut!‘“3) „Reisst ein Volk nieder die Zwing- 
häuser fremder Gewalt, die Siegesdenkmale euch zur Schande 
aufgerichtet, — dann liegen wohl die Trümmer zu euren Füssen, 
aber noch habt ihr kein Obdach, noch keine sicheren freund- 
lichen Wohnungen für euch und eure Kinder.“ 
Besonders se1ı die deutsche Nation für die Staatsform der 
konstitutionellen Monarchie geeignet.*) „Gerechtigkeit findet 
der Deutsche bloss in dem Heiligtum gesetzmässiger Freiheit 
and eine seiner würdige öffentliche Ordnung nur da, wo diese 
Freiheit anerkannt und durch eine Verfassung gesichert ist.“ 
Und weiterhin fordert deshalb Feuerbach5) „Stände, welche die 
Nation vor dem Fürsten vertreten‘, welche die Kluft ausfüllen, 
die sonst „zwischen dem mit Majestät gebietenden und dem 
bloss leidend gehorchenden Untertan klafft. Sie sind ‚das 
ER 
*) Vergl. „Ueber die deutsche Freiheit und die Vertretung deutscher 
Völker etc, S. 119/120. Aehnliche Gedanken in: „Ueber die hohe Würde des 
Richteramts.“ ?) Kl. Schriften, S. 79. ®%) Ueber deutsche Freiheit und Ver- 
:retung deutscher Völker etc. S. 75/76. *) 5.78. 5) S. 112.
	        
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