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Würdenträger8, dann ein Verzeichnis aller Kkaijerlidhen SGeheim- 
cäte (21), Reichshofräte (14 der Cavallier-, 7 der Inrijten-Bank), 
der Hoffriegsräte (18), der Hofkammerräte (17), bis herunter zu 
den Kanzliften und Kammerdienern — ein fürmliches Staatz- 
Handbuch, gefchichtlich intereffant für ung durch die Namen der 
Hohen Würdenträger meijt öfterreichijdhen, aber auch fränfifchen 
und fremden Adels. (S. 31—76.) Damit Ichließt die erfte 
Moteilung. 
Die zweite Abteilung bringt höfliche Gunftbriefe / Sreund: 
und Seindjchaftsbrief, Eingaben, Derlobungserwiederungen /. Nehmen 
mir einen heraus, betitelt: „Abmahnung vom Duellieren 
Brief eines Geiftlidhen)“ (S. 41—47). Er enthält eine jharfe 
Strafpredigt über das Thema „du follit nicht töten“. — Wer 
auch die Gründe der Vernunft jpredhen dagegen. Was hat die 
Stärfe und Fechtkunft mit der gerechten Sache zu tun? (S. 44.) 
Was für ein BGefeg kann uns hiezu verpflichten... Ich wil es 
deutlich jagen: Ein faljcher Wahn etlicher ftolgen Großiprecher ... 
(S. 46.) Das it eine Sprache gar nicht nach dem Seidhmade 
de3 neumodijchen, franzöfifierten Kabvaliertum2! Ich glaube, nicht 
irre zu gehen, wenn iq diefe Anficht al die Harzdörfer2 felber 
aniebe. 
Die Briefe an die Sruchtbringende Gefellfchaft 
find, im Gegenfag zu den meiften anderen, fehr blumenreich 
gehalten, hie und da findet fih auch alz P. S. ein eingelegter 
Zettel, aber jelten. 
Die dritte Abteilung bringt auf S. 1—162: Lehr — Klag — 
Croft — Bitt... Verwahrungsbrief / mancherley Inhalts, die 
meiftenteils in die Sitten: oder Tugendlehre einlauffende / Die Vor- 
vede hebt die Wichtigkeit der Briefe hervor. Sie ermahnt zu guter 
Schrift und kommt bereitz dem bekannten Worte nahe „der Stil 
ijt der Menicdh“, wenn fie meint Aus (dem Inhalt der Briefe) 
fann man Teichtlich ein reiffes Urtheil von deß Schrift-Stellung 
Derftand ergreiffen. 
Der Inhalt der Briefe ift fo vielfältig wie der Gefprächsftoff. 
Der Unterichied zwilchen Rede und Brief beruht nur darauf, daß
	        
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