Metadaten: Die Entwicklung des Feuerlöschwesens der Stadt Nürnberg von frühester Zeit an bis heute

Die Referveplätze derfelben find hier 
im erften Diertel am Machthaufe vor dem Weucnthor, 
im zweiten Diertel am Wachthaufe vor dem Lauferthor, 
im dritten Viertel vor dem Königsthor, 
an vierten Diertel auf dem Plärrer vor dent Spittlerthor. 
Don den freimimnigen Seucrmehrcorps haben jedoch nur jene, deren 
Machtlokale fich auf der Stadtfeite befinden, vo der Brand ausgebrochen 
it, famımt der Seucrwehr der Yauhandwerker, Dicnft auf dem Brand: 
plate, während die Übrigen Corps mit ihren Löfchmafchinen in der 
Stadt zurückbleiben und fich bei den treffenden Xequifitenlokalen famnımehnr 
8 40. 
Im Nebrigen kommen die Beftimmungen der SS 32 bis 38 incl. 
bei Hränden im Burgfrieden ebenfalls in Amvendung. 
c) Machhtdienft. 
$ 41. 
Sür die nach $ 5 errichteten Seuerwachen treten folgende Be 
Himmungen in Kraft: 
1) Die Seuerwache beftcht aus einen Sührer und der für jede Wache 
beftimmten Sahl WVehrmänner. 
2) Sührer wie Wehrmänner werden durch beftimmt formulirte Wacht: 
zettel zum Dienft commandirt, 
j} Wer am Bezug der Wache verhindert ift, Hat einen Erfaßgmann feiner 
Dicnft-Rranche zu ftellen, eventuell feinem Machtceommandanten recht: 
zeitig von feiner Derhinderung NTeldung zu machen. 
Der ftädtifchen Löfchdirektion bezw. dem Brandmeifter ftcht cs zu, in 
befonderen Sällen eine Derftärkung der Wachtmannichaft oder die 
(Ängere Dauer der Wache anzuordnen. 
Die Nannfehaft hat fich jeder Zeit den Anordumigen des Wacht: 
zommandanten zu fügen, Armende Unterhaltungen 3u vermeiden und 
wird derfelben fehonendfte Behandlung des vorhandenen Inventars 
zur Pflicht gemacht. 
Die MWachtcommandanten haben ihre treffenden Namıfehaften mit 
den Dienftesvorfchriften bekannt zu machen, Siqnalproben vorzunch- 
men, die NMannıfchaft den Geräthen zuzutheilen, das Inventar nach 
dem aufliegenden Verzeichnifie zu controliren und den Rapport zu 
Aühren; ferner in das Machtbuch die Namen der dienftthucnden ann 
Ichaft einzutragen, unentfchuldigte Derfäumntffe des Dienjtes oder 
Hebertretungen der Machtorduung genau 3U verzeichnen Und vorge: 
kommenc Befchädigungen oder befundene Mängel an Requifiten und 
deral. ichleunigit dem Commando zu melden. 
}
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.