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ersetzen, ein scharfer Kopf, ein packender Redner, der beste 
Stiliest der fränkischen Beamtenschule. 
Der Renitenz eines Teiles der markgräflichen Beamten 
reihten sich die Unannehmlichkeiten an, welche für Preussen 
aus der Kreisverfassung‘ erflossen, 
{n. zahlreichen Fragen sollte der Kreis als einheit- 
iches Ganze handeln, ohne den Nutzen eines selbständigen 
Territoriums zu gewähren. Die wirtschaftliche Ent- 
wicklung wurde unmittelbar durch den Kreis in keiner 
Hinsicht gefördert. Nützlicher waren die militärischen 
Einrichtungen. Der Kreisschutz, den die Stände genossen, 
war nicht zu verachten. Der Umstand, dass der höchste 
Gerichtsherr, der Kaiser, eine starke Hausmacht sein Eigen 
hiess, erzwang‘ doch in vielen Fällen Gehorsam. Die grosse 
Zahl seiner Anhänger in fast allen Gegenden des Reiches 
bot jederzeit ausgiebige Mittel, auf die Trotzigen zu 
Arücken. Die Exekutionen des Kreismilitärs — sie waren 
übrigens. nicht häufig — und kaiserliche Drohungen 
vermochten zwar nicht eine gedeihliche Ordnung herauf- 
zuführen, aber doch wenigstens Ruhe und Sicherheit in 
Friedenszeiten zu schirmen. Eine dauernde Kriegs- 
organisation fehlte dem Kreis. Man verabredete eine solche 
jeweils bei Ausbruch von Feindseligkeiten, wobei man auf 
ein Reichsgesetz zurückgriff, welches aus dem Beginn der 
Reformationszeit stammte. Diese alte Matrikel erkannte 
4er Kaiser nicht an; er berief sich auf eine neuere, welcher 
las Reich in der Epoche der Reunionen Ludwig XIV. zu- 
yestimmt hatte. Kriege wurden durchgefochten, ohne 
jass auch nur die Hälfte dessen gestellt wurde, was 
der Kaiser forderte. Mit geringen Aenderungen versteiften 
sich bis zum Untergange des Reiches beide Parteien auf 
jene Anschläge aus dem 16. und 17. Jahrhundert. Gegen 
das Ende des 18. Jahrhunderts sollte der fränkische Kreis ge- 
mäss der Berechnung der Stände als Triplum nach Ab- 
zug beträchtlicher Moderationen gegen 3850 Mann zum
	        
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