Volltext: Des Ritters Ludwig von Eyb des Aelteren Aufzeichnung über das kaiserliche Landgericht des Burggrafthums Nürnberg (1. Band)

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Markgraf Albrecht, dem dieses Versprechen des Kai- 
sers unbekannt geblieben sein mochte, fuhr auch jetzt noch 
in seinem Bestreben fort, eine Aufhebung der Rother Ver- 
träge, namentlich des mit Herzog Ludwig geschlossenen, 
zu bewirken; er wollte sich sogar den darin ausgesproche- 
nen Verzicht auf die Jurisdietionsansprüche seines Land- 
gerichtes gefallen lassen, wenn er nur in eine andere ihm 
mehr als die für ihn unerträgliche Rother Richtung zusa- 
gende Form gekleidet würde °). Dies letztere erreichte er 
zwar Bamberg gegenüber, denn in der mit Bischof Georg 
von Bamberg am 27. Juni 1464 zu Herzogenaurach abge- 
schlossenen und nachher öfter erneuerten Erbeinigung wurde 
der Rother Vertrag mit Bamberg formell aufgehoben, der 
darin enthaltene gegenseitige Verzicht beider Fürsten auf 
eine Jurisdietion des Nürnberger Landgerichtes über die 
bischöflichen und des Bamberger über die markgräflichen 
Unterthanen ging aber in den neuen Vertrag über 9). 
Actenstück d. d. Montag vor Bartholomäustag 1463 steht in Ab- 
schrift im Neub. Copialb. Bd. XI. fol. 366b. In demselben ver- 
sprechen die kaiserlichen Gesandten Johann Freiherr zu Neuburg 
auf dem Inn und zu Rorbach und Dr, Sigmund Drechsler: »das 
sein kaiserlich gnad gen dem egenanten herczog Lndwigen nichtz 
tun, furnemen noch handeln, noch auch vor seinen kaiserlichen 
gerichten oder Commissarien zu tun gestatten solle in kainen 
wege, das wider die bericht und verschreibung were, die bei Rot 
imm vellde zwischen dem benanten unserm gnedigen herrn herczog 
Ludwigen und dem hochgeborn fursten und herrn, herrn Albrech- 
ten marggraven zu Brandburg und burggraven zu Nurmberg 
auch unserm gnedigen herrn, bescheen sind, was aber also dawider 
beschae, das sol kain kraft noch macht haben.« 
30) Vgl. die Briefe Albrechts an seine Räthe am kaiserlichen 
Hofe aus dem Jahre 1464 bei Höfler, Fränkische Studien IV. 
(Archiv f.Kunde österreichischer Geschichts - Quellen Bad. VII. 1851.) 
8.31. 36, dann die Actenstücke aus dem Jahre 1467 bei Höfler, 
das kaiserl. Buch n. 46. 8. 115. n. 48, S. 116. n.49. 8.117. 118, n. 50. 
S. 119. n.51. S. 120. n.58—62, S.127— 129. n. 72. 8.152. n. 76, 
& 160. n. 80. S.165, dazu Kluckhohn 5. 236. 274. 310. 311, 
Note *). 
31) Die Erbeinigung zwischen Bischof Georg von Bamberg und 
den Markgrafen Johann und Albrecht von Brandenburg d. d. »am 
mitwochen nach Sant Johannstag sunwenden genannt« 1464 
befindet sich abschriftlich im k. Archivcons, zu Nürnberg, Bam- 
berger Buch No. [. 1461 —1498. fol. 21a ff, und herrschaftliches 
Buch Bd, Vl. (alte Bezeichnung X.) fol. 49bff. Die Einigung ist 
also nicht, wie nach Albrechts Nachschrift in seinem Brief an die
	        
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