Dreizehnter Abschnitt. Nicht zu rubrizierende Ausgaben. 687
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Roten Buch mit den beiden Thüren Fol. 53 geschrieben steht“. Von diesen
14400, die zur Ablösung einer auf den beiden Städten ruhenden Thüngen-
schen Pfandschaft dienen sollte, wurden laut R33 und R34 "Tit. HEIDINGS-
FELD und BERNHEIM je 1100 #/ und 1435 bis 1439 nochmals in kleineren
Raten 1100 %, also zusammen 3300 &% an die Stadt zurückgezahlt,!) während
ler Rest von 1100 & in der Hauptsache verloren gegangen zu sein scheint.
Darlehen an die Stadt Donauwörth.?) R34X: 2000 Gr „die man
denen von Schwäbisch-Wörth jussu Consilii geliehen hat, als im Roten
Buch cum Januis geschrieben steht; fac. 2200 #4“. Die für dieses Darlehen
mit 5% ausbedungenen Zinsen wurden nur für die Jahre 1435 und 36
bezahlt.
Sonstige Darlehen. R39VI: 800 G „die man uns. H. Markgrafen
Friedrich jun. lieh“. (== 8804). R39VIII: 2000 G „die man Herrn Kaspar
Schlick geliehen hat, wie im Buch cum Januis Fol. 105 geschrieben steht“
= 2200 &%). R39VIII: 300 G „die man dem Herrn von Plauen geliehen
nat“ (== 330 &%). R39XI: 18 G „concessimus jussu Consilii dem Hermann
Müllner zu der Weidenmühle, die ihm zu seiner andern Schuld geschrieben
sind. Um diese Schulden alle haben wir einen Schuldbrief, der liegt bei
andern Schuldbriefen sub scampno“ (= 19% 16 ß). R39IXI: 2 & 10%
„Kunzen Wagner im Wildbad, die man ihm unter der Bedingung geliehen
hatte, dafs er sie Omn. Stor. Anno 35 zurückzahle, was er nicht gethan hat“.
R39XIV: 2% „die man Leupold Koch dargeliehen hatte, und die noch
nicht bezahlt sind“. R39XIV: 4% & „die man Hansen Koch dargeliehen
hatte, und die noch nicht bezahlt sind“.
11
N
1
31 32 | 38 [84T 35 | 36 | 37 | 38
| — 11 100. — [2 200.— Sn
39 | 40
_ ]8438.80 —
Dreizehnter Abschnitt.
Nicht zu rubrizierende Ausgaben.
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R3211: 11 £ 8 hl „von Eber Gussen wegen“. R32I1I: 11 £ 8 hl „vom
Gemälde auf dem Rabenstein zu malen“. R32XIV: 56 4% 7 3 8 hl „von
Vgl. IV. Teil. Abschnitt VII 83, Seite 372.
* Donauwörth war dem Herzog Ludwig von Bayern verpfändet und wurde im
Jahre 1434 vom Kaiser ausgelöst. Die Stadt selbst zahlte dazu 13 000 G, wozu ihr
Augsburg 1000 und Nürnberg 2000 G lieh. Vgl. Augsburger Chron. II. 157.
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