Metadaten: In Memoriam Adolf Bartning

Schadhafte oder vollständig unbrauchbare Versandkisten werden anf 
Kosten des Besitzers ausgebessert oder durch neue ersetzt. Die Kosten werden 
lurch Nachnahme eingezogen. 
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$ 15. Haftbarkeit für Verlust. 
Der Ausschuss wird dafür nach Möglichkeit Sorge tragen, dass die 
Verpflegung der Hunde auf das Beste geschieht und die Verwahrung gut und 
sicher ist, überhaupt durch strenge Hanıdbabung der Ausstellungsbedingungen 
lie grösste Ordnung zu erhalten suchen. Für den Verlust irgend eines Hundes 
durch Tod oder Kntlaufen, für Beschädigung etc, kann jedoch keine Haft 
pflicht übernommen werden. Dagegen ist jeder Aussteller für jeden Schaden 
haftbar, der von seinem Hunde etwa angerichtet wird. Jeder Hund ist gegen 
Feuersgefahr mit 200 Mark versichert und betiägt die Prämie hiefür per 
Hund 25 Pfennig, bei gewünschter Löherer Versickerung beträgt die Pıämie 
äntsprechend mehr. 
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$ 16. Aufrechterhaltung der Ordnung. 
Der Ausstellungsleitung oder deren Stellvertreter liegt die Aufrecht- 
yrhaltung der Ordnung in der Ausstellung ob. 
N 17. Plakate und Anschläge. 
Es ist nicht gestattet, au den Ständen der Hunde Plakate, Photographien 
der dergl. vor der Prämlirung anzuheften, nach der Prämiirung nur solche: 
welche von der (jeschättsstelle abgestempelt sind. Unberechtigte Auschläge 
werden durch das Aufsichtspersonal entiernt. Von der Ausstellungsleitung 
jewirkte Anschläge an den Ständen dürfen unter keinen Umständen eigen- 
mächtig entfernt werden, Zuwiderhandelnde können durch die Ausstellungs- 
jeitung aus der Ausstellung gewiesen werden. 
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S 15. Prämiirung. 
Die Prämlirung beginnt Samstag, den 31. August 1901 morgens 9 Uhr. 
Sie eıfolgt auf Grund der von der D.C. festgesetzten Rassezeichen und der 
50 ergangene Wahrspruch des Preisrichters ist endgültig, unwiderruflich und 
ananfechtbar. Etwaige Proteste können sich nur auf falsche Angaben oder 
unrichtige Meldungen beziehen. Die ertheilten Preise werden in jedem Preis- 
ringe und hei jeder Klasse sofort durch den Ordner auf einer aushängenden 
Tatel deutlich sichtbar verzeichnet und die vom Richter unterschriebenen 
Prämlirungszettel an den Boxen der betreffenden Hunde angeklebt. Alle 
anwesenden Hunde werden zur Prämlirung vorgeführt. Doch ist den Aus- 
stellern auch gestattet, dies selbst zu thun oder durch Beauftragte besorgen 
zu lassen, Ist ein Hund zur Zeit der Preisvertheilung unbefugter Weise aus 
seinem Stand entiernt, so kann die Ausstellungsleitunz für rechtzeitige Vor- 
führung keine Verantwortung übernehmen. 
Die Richter dürfen den Katalog nur benützen, soweit es in einzelnen 
Fällen zur Vermeidung von Irrthümern und Widersprüchen unbedingt nöthig 
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