Objekt: 1571-1618 (1633) (2. Band)

und dem gerichtschreiber zusprechen, die verhör unverzüglich 
furzunemen, damit ain sach neben der andern überschickt werden müg. 
326. [1577, XII, 58 b] 12. März 1578: 
Auf der geschwornen goldschmid verlesene ansag etlicher 
goldschmidgesellen halben, welche lange zeit dem hieigen 
handtwerck zu nachtail zu Fürt gestört, sich aber jetzt herein in 
die stat gethan und bei etlichen maistern arbaiten, mit pit, dieselben 
abzuschaffen, soll man die maister erfordern und darauf zu red 
halten, warumb sie solche störer furdern. 
5247. [59 a] Hainrichen Kneuß soll man erlauben, seine 
niderlendische beschlagne krüeg und gleser drei tag feil 
zu haben. 
328. [1577, XII, 61 b] 12. März 1578: 
Den flachmalern soll man ir begern umb gesetz und 
ordnung, wie die herren an der rug bedacht, ablainen. 
329. [1577, XIII, 9 a] 17. März 1578: 
Martin Malueits?, Jacob Murmans und anderer 
goldschmid verlesenen bericht etlicher goldschmidsgesellen 
halben, so verheurat und doch nicht bürger seien, soll man den 
geschwornen deß goldschmidhandwercks furhalten. 
350, [18 a] 22. März 1578: 
Auf der geschwornen deß goldschmidhandwercks ver- 
lesenen bericht soll man auf dem handwerck anzaigen, diejenigen 
gesellen, so weiber haben und nicht bürger seien, weiter nicht 
zu furdern, denjenigen aber, so man deß bürgerrechtens vertrö- 
stung gethan, wann sie maister werden, auflegen, ire maisterstück 
zu fertigen und sich gesetz und ordnungen gemes zu verhalten. 
351. [1577, XIII, 2. Abt. 3 a] 24. März 1578: 
Den subdelegirten herren commissarien in sachen der herren 
grafen zu Oting gegen und wider ein erbern rath der stat N örd- 
ling soll man deß verhörten Jorgen Labenwolfs, rot- 
schmids und bürgers hie, deposition und aussag nach Wemb- 
dingen zuschicken. 
332, [1577, XIII, 29 b] 29. März 1578: 
Caspar Betzens, goldschmids, entschuldigung, warumb 
1) Goldschmiede- Verzeichnis Nr. 456 (1569). Rosenberg Nr. 1283, doch 
scheint die Angabe, daß er erst 1595 Meister geworden sei, auf einem Irrtum 
zu beruhen. Mummenhoff, Rathaus 273 (1570), 286 (1578).
	        
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