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3.26
seind
Reich
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Von Christlicher Obrigbeit. 91
sich sollen leuchten lassen / auch alles zu Gottes jhres
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onnd was dergleichen Vrsachen oder zwecke jhrer
Ehrentituln mehr seind. Eten deßwegen ist auch
deß Apostels Pauli Meinung 1. Cor. 6. v. ꝛ. Zu
Vermeidung allerley Vngelegenheit vnd hergegen
Einigkeitzu pflantzen / das die Christen als Bruͤder
selbsten vnter sich Bichter vnd Obrigkeiten ha⸗
ben sollen / sie seyen gut genug darzu / wann
sie nur weiß oder verstendigen seyen v.ß. Vermahnt
sie auch das sie auß jrem mittel etliche vnd wann sie
schon nach jhrem ortheil die verachteste oder gering⸗
ste an Geistlichen gaben vnter jhnen weren) dartii
nehmen oder verordnen sollen rer̊ αισCαν istos
coͤllituite, iwperative setʒt solche zu Richtern)
damit also kein bruder vrsach habe vor der Heyd⸗
nischen Obrigkeit / wie sie noch damals zu Corintho
war / seinen bruder zu verklagen / welches er jhnen
auch verweist vnnd verbeut vers. 1. vnd 6. Ja ins
gemein alle Zancksuͤchtigkeit fuͤrGericht
auß boͤsem Hertzen. v.7.
III. Vnter GOttes Wolck im alten Testa⸗
ment seind eben so wohl Richter vnnd Obrigkei⸗
een gewest als auch vnter den Heyden: vnnd A⸗
braham selbst war ein Fuͤrst GOttes / Genes.
ez. Deßgleichen Mose / Josua / David / Josi⸗
as His kias / ete. waren Fuͤrsten oder Obrig⸗
keiten vnnd gleichwohl Christen oder GOttes liebe
Kinder zur Seeligkeit.
Deroweg