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Beilagen.
Gewinn- und Verlustberechnung:
a) Erlös aus den drei verbackenen Sümmern ........... 56%“ 115
b) Ausgaben für die drei verbackenen Sümmer......... 46 „ 21,
Bleibt als Reingewinn des Bäckers von drei Sümmern 9 @%t 20%
oder von einem Sümnmer 3 „ 7 4.
Mit andern Worten: der Bäcker, dessen Hellersemmeln 8 Lot 1 Quint
wogen, erzielte von jedem Sümmer, den er verbuk, 16 % Reingewinn,
und da er an einem Tage drei Sümmer verbacken konnte, so belief sich
sein Tagesverdienst nach Abzug aller direkten und indirekten Geschäfts-
unkosten auf 48 £ oder 2,40 &”°*, was im Jahr, wenn er nur zweimal
wöchentlich Semmeln buk, rund 250 #4" ausmachte. Die Bäcker, deren
Semmeln gar nur 5 Lot 2 Quint wogen, verdienten entsprechend mehr‘*).
Dem Untersuchungsausschufs schien dieser Gewinn ungerechtfertigt
zu sein. Ausgehend von dem derzeitigen Weizenpreis, der 14 4%** pro
Sümmer betrug, stellte er für die Neuregelung der Brottaxe folgende Be-
rechnung‘ auf:
1. Wenn das Gewicht der Hellersemmel auf 11 Lot festgesetzt wird, so kann der
Bäcker aus 1 Zent. 46 Pfd. 2 Lot Backwaren, die er aus dem Sümmer bereitet,
426 Hellersemmeln backen. Der Erlös aus dem Verkauf dieser Semmeln be-
rät are 1 ee Ta SS,
Der Erlös aus den Nebenprodukten: £) 7 Metzen Pollenmehl.. 5 ‚,, 26,
kt) 5 2 Oblas....... 1, 20,
c) 11 „/ Schrotkleie.. 1, 14,
a) 1 „ Nachreden.. — „ 11,
Gesamterlös aus einem Sümmer 16 lt 13 5
Einkaufspreis eines Sümmers 14 „ — ,
Bleibt dem Bäcker für Produktionskosten und Reingewinn 2 @** 13%.
Auf drei Sümmer berechnet ergiebt dies für Produktionsunkosten und
Reingewinl . 0.00 eK RR
Produktionsunkosten, einschliefslich des dem Bäcker selbst ge-
bührenden Backlohns, betrugen aber für drei verbackene Sümmer
allein schon. ..
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balanziert.
Der von dem Bäcker über den gewöhnlichen Backlohn hinaus erzielte
Reingewinn sollte also durch die neue Brottaxe gänzlich beseitigt werden.
1) Unter diesen Umständen läßt es sich begreifen, dafs der Augsburger Rat 1442
drakonische Mafsregeln ergreift, um die Bäcker zu zwingen, das Brot vollwichtig zu
backen, während diese durch einen Generalstreik die Zurücknahme der gegen sie er-
lassenen Verordnungen zu ertrotzen versuchen. Augsburger Chron. MI, 81.