Objekt: Pirckheimer-Studien Buch I und II

39 
stellen, der dem Rat die Sache annehmbar erscheinen liess: 
die Vorbereitung auf das juristische Studium.*) Ihm wurde 
auch die Ausarbeitung der Schulordnung überlassen. Daneben 
wird auch unserem Wilibald, dem jugendlichen Ratsherrn, ein 
Verdienst daran nicht abzusprechen sein; Georg Sibutus hebt 
seinen Anteil neben dem des Vaters besonders hervor,**) und 
in der Folgezeit hat er sich der Anstalt wacker ange- 
nommen.***) War er doch eben erst aus der Heimat der 
klassischen Studien zurückgekehrt, getränkt mit den Idealen 
einer neuen freieren Lebensanschauung, und sicherlich darauf 
bedacht, sie in die Praxis umzusetzen. Möglich endlich, dass 
der Verzicht jenes Lorenz Tucher, der so wenig Verständnis 
für die Zeichen der Zeit bewiesen hatte, auf die Lorenzer 
Probstei zu Gunsten seines ebenso frommen wie dem 
humanistischen Geist ergebenen Vetters Sixtus Tucher, eines 
nahen Freundes von Dr. Johann,}) der guten Sache förder- 
lich geworden ist. Genug, am 17. März 1496 erfolgte „auf 
merklichen gepflogenen Rat und auf viele gute Ursachen, die 
in einem ehrbaren Rat erzählt worden sind‘, mit grosser 
Mehrheit der Beschluss zur Gründung der neuen Schule. 
Dem Lehrer wurde das hohe Gehalt von 100 fl. ausgeworfen, 
das früher schon für Celtes in Aussicht genommen war; dazu 
sollte er von jedem Knaben 4 fl. järliches Schulgeld erheben 
dürfen.) Die Wahl fiel, sicher wohl auf eine Empfehlung 
*) Opp. 327: „ut fiant habiles post ad civilia iura“. Dass er die 
Schule aus eigenen Mitteln dotiert habe, wie Hagen Mitth. IV, angiebt, 
ist aus der Luft gegriffen. Die Ordnung: Saepe etiam illius laudabat 
nostra iuventus Jura etc, Vgl. Heumann, Documenta litteraria, 1758, 339. 
**) Opp. 328; Heumann 339: Hinc cum patre tuo musarum condere 
Judum Venisti. 
**s) Seine Verdienste um die übrigen Schulen müssen auf Grund der 
Akten wohl eingeschränkt werden. Er war keineswegs ständiger Referent 
in Schulsachen, und selbst wenn er die Ausführung einer Massregel zu 
überwachen hatte, so ist damit noch kein Beweis geliefert, dass er sie 
anregte; Hagen in den Mittheil. IV, S. 79 ff. ist stark euphemistisch; im 
besonderen ist eine Veranlassung der in Anm. 70 abgedruckten Schul- 
ordnung durch P, in keiner Weise sicher, ja nicht einmal wahr- 
scheinlich. 
t) s. oben u. Loose, Charitas P. passim, 
tt) Die Rektoren der Lorenzer und Sebalder Schule erhielten nur 
60, der vom Spital nur 32 fl. Stadtrechnungen von 1500 und 1520, 
Celtes sieht in der Ode III, 11 (Ausg. von 1513) mit einem Anflug von 
Neid auf das bedeutende Honorar und vergleicht es mit den 8 fl., die er 
für seine Norimberga haben sollte, Vgl. auch Sincer, Bibliotheca, 
p. 365. Er erhielt später nach der Umarbeitung bekanntlich 20 fl.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.