Objekt: Preussens Politik in Ansbach-Bayreuth

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eine Fassung durch, wonach Preussen vorerst der Herr 
blieb, das weitere den Reichsgerichten anheimgegeben 
wurde. 1 
Die Vereinbarung war im ganzen für Bamberg 
Ausserst vorteilhaft. Der; Bischof hätte ihr wohl seinen 
Beifall gespendet, wenn nicht gerade in jenen Tagen das 
königliche Patent erflossen wäre, das dem Reichshofrat 
die Eigenschaft ‚eines höchsten Gerichts absprach und 
damit dem Hochstift die Möglichkeit nahm, sich Fürths 
wieder zu bemeistern. Die bambergischen Domkapitulare, 
die Gebieter in Fürth, wären wohl bereit gewesen, die 
Einkünfte aus dem Ort vorübergehend an Friedrich Wilhelm 
zu überlassen; aber sie dauernd zu missen, daran dachten sie 
nicht. Ausserdem hätten die Besprechungen über die aus- 
zutauschenden bambergischen Striche, dann über die 
preussischen Aequivalente noch so zahlreiche Schwierig- 
keiten zu Tage gefördert, dass das Abkommen ohnehin 
nie in Vollzug gesetzt worden wäre. In den Zeitungen 
las man zuerst, dass der Bischof den Vertrag nicht 
ratifizieren werde; als Kretschmann daraufhin in Bamberg 
anfragte, wurde ihm die Meldung bestätigt.” Für Preussen 
war die Weigerung nur von Nutzen. Die Landeshoheit 
wurde jetzt gegen Bamberg unnachsichtlich und ohne 
Entschädigung zur Geltung gebracht.® 
Mit Würzburg gelangte Hardenberg noch weniger 
vorwärts. Im Juli 1 796 dehnteer den Machtbereich Preussens nur 
über die Insassen des Stifts aus, dagegen noch nicht über 
{. Ebda. 
2. Schreiben Steinleins an Kretschmann vom 10. Juli 1797 
R. 44 C. 271). Bericht Hard. vom 22, Juli 1797 (Kretschmann: 
Hof und Staat I, 276). 
3. Reskr. Hard. an das Departement des Landesministeriums 
zu Ansbach d,, d. Hardenberg 21. Juli 1797.
	        
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