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bares Geld finden zu können, selbst diese Überlegungen waren nicht im—
stande, den Rat von dem einmal gefaßten Entschlusse abzubringen.
Er sah in den Juden nur „böse Gäste und saugende Blutegel,“ die
die Stadt mit „bösen, beschwerlichen wucherlichen Händeln belegten“ und
dadurch viele ihrer Bürger um Erwerb, Nahrung und Ehre brachten.
Es genügte dem Rate nicht, in das im Jahre 1479 herausgekommene
Nürnberger Stadtrecht einige den Juden feindselige Bestimmungen,
wie unter anderm das Verbot jeglichen Zinswuchers überhaupt aufzu—
nehmen. Daß sich die in ihren wichtigsten Lebensinteressen schwer Be—
troffenen daraufhin weigerten das Stadtrecht anzuerkennen, wie be—
cichtet wird, wird auch nicht dazu beigetragen haben, die christliche
Obrigkeit milder für sie zu stimmen. Endlich, am 21. Juli 1498
erlangte der Rat von König Marimilian, der als Herr der „Judisch—
heit“ im deutschen Reiche darum angegangen werden mußte,“) die
Erlaubnis, die der König jetzt sogar in die Form eines Befehls kleidete,
daß der Rat den Juden eine bestimmte Frist stecken solle, innerhalb
deren sie mit ihren beweglichen Gütern die Stadt zu verlassen hätten.
Ihre Häuser, die Judenschule, den Kirchhof und die anderen Liegen⸗
schaften sollte der Reichsschultheiß Wolf von Parsberg als königliche
Kammergüter an sich nehmen. In alle Zukunft sollen nie wieder Juden
in der Stadt wohnen. Der Rat bestimmte anfangs den 6. November
1498 den Juden zum Auszug, ließ sich aber auf ihr „demütiges Bitten“
doch noch bewegen, den Termin erst bis auf Lichtmeß und dann bis
Mittfasten (Sonntag Lätare) 1499 zu verschieben. Inzwischen sollten noch
alle diejenigen, die Pfänder bei den Juden hinterlegt hätten, Zeit und Ge⸗
legenheit haben, dieselben einzulösen. Am festgesetzten Tage (10. März?)
zogen die Juden aus mit ihren Weibern und Kindern, ein ergreifendes
Bild, unter Jammern und Klagen, wie wir uns denken können, daß sie
die ihnen trotz aller erlittenen Drangsale lieb gewordenen Stätten ihres
häuslichen Glücks verlassen mußten. Um den unglücklichen Zug schaarte
sich die große Menge der christlichen Bevölkerung, aus deren Mitte
laute Flüche und Schmähworte erschallten. Der Rat gab den Aus—
gewiesenen eine Anzahl Bewaffneter als Bedeckung mit, damit ihnen
wenigstens keine thätlichen Unbilden zugefügt würden. Fortan sollte
Jahrhunderte lang (bis 1850) kein Jude mehr einen festen Wohn⸗
sitz in Nürnberg haben. Die Vertriebenen suchten zuerst in Winds—
heim Aufnahme, wo sich die verwitwete Markgräfin Anna für sie
berwandte. Jedoch vergebens. Dafür ließ die Fürstin, die nach
allem, was wir von ihr wissen, eine ganz vortreffliche Frau gewesen
sein muß, in ihrem Witwensitz Neustadt an der Aisch Juden in
—5 Was aber nicht immer und überall geschah. Vgl. Stobbe, a. a. O S. 298.