1834 minus 22 - 1812 — Meineid. 309
mir's zentnerschwer auf das Herz, und ich glaube jetzt noch, daß
jenes Kind der K. H. gewesen ist.“ So äußerte sich die 1799 ge—
horene Frau über ein Kind, das sie 1820 selbst auf dem Arm ge—
tragen hat und das sie, in ihrer ersten unbeeidigten Vernehmung
durch Bürgermeister Martini zu Schwabach am 9. Januar, aus
eigener Vollmacht in „Kasperle“ umtaufte. Sie berief sich dabei
J auf ihren Vater Joseph Heller (geb. 1775, der in zwei Verneh—
mungen, den 17. Januar und den 10. März, das Datum 1820 be—
stätigt hat), 2) auf ihren Bruder (geb. 1807/8, der sich — Verneh—
mungen wie oben — des Kindes von 1820 noch dunkel erinnerte),
3) auf ihre Freundin Kunigunde Caspar, mit ihr in gleichem Alter
(geb. 1801, die aber am 183. März genau anzugeben wußte, daß
das fragliche Kind ein Jahr nach dem Tode ihres eigenen unehe⸗
lichen, 1819 verstorbenen Kindes bei ihren Eltern war). Sonst
wurden noch vernommen: 4) die 68 jährige Witwe Maria Jakobina
Caspar, die aus eigener Wissenschaft (den 17. Januar und den
21. März auf ihrem Krankenlager) die Geschichte vom Sommer 1820
erzählen konnte, 5) ihr Sohn Johann Caspar, Jäger in Altdorf
(geb. 1802), 6) der Revierförster zu Ungelstetten Joh. Rud. v.
Paschwitz (der, 1799 geboren, erst im Dezember 1819 als Aktuar
nach Altdorf hinkam), 7) der Tagelöhner Johann Schneider (geb.
1776, er sollte das Kind 1820 annehmen, lehnte aber ab, weil er
täglich mit seiner Frau im Walde arbeitete). „Die Försterin Caspar
war von jeher gutmüthig“, fagte Schneider eidlich aus, „und hat
gar manches Kind abgefüttert, förmlich in der Pflege aber hatte sie
außer dem fraglichen Knaben kein Kind. Dieses kann ich mit Be—
stimmtheit sagen, da ich mit dem Förster Caspar und seiner Familie
schon seit 30 Jahren in näherer Bekanntschaft stehe und daher bei—
nahe Alles weiß, was während dieses Zeitraumes in jener Familie
borgefallen ist.“ Eine zweckdienliche Verdoppelung der Geschichte
(1812 und 1820) läßt sich also nicht aufstellen, und doch — Frau
Martha Schlatterer hat den 27. Februar 1834 ihren unmöglichen
Anachronismus „vor zirka 22 Jahren“ beschworen. Wegen dieses
„fahrlässigen“ Meineides stehe sie also am Pranger der deutschen
Geschichte, bis alle Exemplare dieses Werkes zu Grunde gegangen