Metadata: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1915 (1915 (1918))

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DieGesamtausgaben fürPflege armerKranken betrugen imBerichtsjahr 162827 (197464)46. 
Die armen Gebärenden können in der Regel als solche eine besondere Hilfe nicht 
beanspruchen, jedoch werden die Hebammengebühren, die hier auf 14 46 für einfache, auf 
18 AM für Zwillingsgeburten und auf 12 6 für Fehl- und Totgeburten festgesetzt sind, sowie 
die Kosten der Desinfektionskästchen und bei Notfällen auch die ärztlichen Gebühren auf die 
Armenkasse übernommen, wenn Anzeige gemäß Art. 18 des Armengesetzes rechtzeitig erstattet wird. 
Auch muß die Armenkasse in einzelnen Notfällen für Verpflegung von Mutter 
und Kind für die ersten 10 Tage nach der Entbindung die Kosten (durchschnittlich 1,50 d 
für den Tag) an Privatpersonen bezahlen, wenn die Entbindung in einer fremden Wohnung 
erfolgt. In solchen Fällen muß jedoch von der hilfeleistenden Person die nach Art. 18 des 
Armengesetzes erforderliche Anzeige innerhalb 48 Stunden bei der Armenpflege erstattet worden 
sein. Der Aufwand betrug für 2 (7) Fälle 43 (100)-46. Sind weitere Unterstützungen nötig, 
so werden die Hilfsbedürftigen an den zuständigen Bezirksarmenpflegschaftsrat verwiesen. 
Gezahlt wurden im Berichtsjahre in 91 (349) Fällen für Entbindungen 1389 (5066) A., 
in 9 (21) Fällen für ärztliche Hilfe 227 (4385) A6, zusammen 1616 (5501) . 
Die für ärztliche Hilfe gezahlten Beträge sind bereits in den oben aufgeführten 
Ausgaben für „weitere ärztliche Hilfe“ enthalten. 
Aus Stifkungsmitteln wurden zur Unterstützung von Wöchnerinnen 2035 (3603) A 
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verwendet. 
Die armen Geisteskranken werden in Ermangelung einer entsprechenden Anstalt 
am Platze in den mittelfränkischen Heil- und Pflegeanstalten zu Erlangen und Ausbach 
untergebracht. Der Gebührensatz für die Verpfleaung III. Klasse beträat hier für den Tag 
und Kopf 1,30 4. 
Epileptische und Blöde werden in verschiedenen Anstalten — Neuendettelsau und 
Obernzenn, Bruckberg, Polsingen u. a, — Blinde in der Blindenanstalt und im mittel— 
fränkischen Blindenheim zu Nürnberg untergebracht. 
Der Aufwand für Anstaltspflege von Geisteskranken, Blöden, Blinden usw., betrug 
im Berichtsjahre für 658 (632) Personen zusammen 261909 (250 100) MW. 
Armenarztbezirke. Die Stadt Nürnberg ist zurzeit in 18 Armenarztbezirke einge— 
teilt, die bei Schluß des Berichtsjahres 1915, folgendermaßen besetzt waren. 
J. Bezirk: Dr. Johann Schiemer, Tuchgasse Nr. J, 
II. Dr. Isidor Frommholz, Webersplatz Nr. 11. 
III. Dr. Hans Gückel, Sulzbacher Straße Nr. 88. 
IV a. Dr. Ludwig Fürter, Bucher Straße Nr. 47, 
IV b. Dr. Ludwig Rosenthal, Bucher Straße Nr. 19, 
V. Dr. Wilhelm Witschel, Bayreuther Straße Nr. 22, 
VI. Dr. Adolf Przegendza, Josephsplatz Nr. 8, 
VII. Ir. Moritz Reichsthaler, Humboldtstraße Nr. 143, 
VIII a. Ir. Georg Ebest, Leonhardstraße Nr. 56, 
VIII b Dr. Theodor Wertheimber, Fürther Straße Nr. 174, 
IX Dr. August Besold, Fürther Straße Nr. 312, 
—J Dr. Paul Arnold, Tafelfeldstraße Nr, 27, 
b Dr. Moritz Löwenheim, Landgrabenstraße Nr. 119, 
Dr. Konrad Thaler, Ziegelgasse Nr. 33, 
Dr. Sigmund Hecht, Zufuhrstraße Nr. 15, 
Dr. Ludwig Obermeyer, Tafelfeldstraße Nr. 42, 
Dr. Franz Mirsberger, Mögeldorfer Hauptstraße Nr. 62. 
)r. August Ochs, Fürther Straße Nr. 322
	        
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