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‚sehen zu haben, weshalb der Reichstag über bessere Mittel zur
Erhaltung des Gerichtes und Regimentes nachsinnen möge. Jetzt
war der Sieg der Städte entschieden, das Zollprojekt fiel zu
Boden. Dagegen erregte die Schonung der Gesellschaften eine
grosse Erbitterung der übrigen Städte gegen Augsburg, auf
dessen Seite Hannart stand. Die Augsburger erklärten am 8,
bei Übergabe einer Supplik, worin die Städte ihre alten Be-
schwerden, vor allem inbetreff der Session auf dem Reichstage, er-
neuerten, in der Monopolfrage seien sie andern Sinnes. Ferdinand
und Hannart baten die Städte, auf die sofortige Besprechung
ihrer Beschwerden zu verzichten und an den Verhandlungen
teil zu nehmen. Höhnisch erwiderten sie, dass ihre Session ja
damit anerkannt werde. Man beschloss am 19., zugleich über
ihre Sache zu verhandeln. Am 20. begannen die Beratungen
über das Regiment, dessen Auflösung die Städte in Speier bereits
gefordert hatten.
Einst glaubte man in ihm den Ausdruck der ständischen
Regierung zu sehen, jetzt verlangten die Stände selbst seinen
völligen Sturz. Der Kaiser dagegen wollte seine Erhaltung, weil
er sonst jeden Einfluss auf das Reich verlor, den er bislang
zumeist durch den Statthalter Ferdinand ausübte; so wun-
derlich hatten sich die Verhältnisse verschoben, Die Stände
weigerten jede Verhandlung mit dem Regiment in seiner jetzigen
Zusammensetzung; selbst als die kaiserlichen Abgesandten auf
Grund der Wormser Regimentsordnung eine Neubesetzung vor-
schlugen, schien ihnen dieses Verfahren zu langsam.
Gegen die Abschaffung des Regimentes arbeiteten Ferdinand
und Hannart. In Sonderverhandlungen mit den einzelnen
Städten gelang es ihnen, mit Hinweis auf den Willen des Kaisers
eine Anzahl derselben zu gewinnen!). So erklärte jetzt Nürn-
berg, dass es niemals bindende Versprechungen gegen das
Regiment abgegeben habe. Das Regiment ging daher gegen
seine Hauptgegner, die Städte, vor und fragte am 26. an, ob
denn alle Städte in die Beschwerde gewilligt hätten. Die hbe-
absichtigte Spaltung mislang indes; man antwortete, es sei die
Meinung der Gesamtheit gewesen. Hierauf wies das Regiment
die Anschuldigung zurück und erklärte zu wissen, dass nicht
alle Städte der Beschwerde beistimmten. Ein Ausschuss von
acht Mitgliedern empfahl am 8. März, dass man zur Beilegung
des Streites dem Regiment die Jurisdiktion entziehen sollte; nur
die Execution in Glaubens- und Türkenfragen sollte ihm bleiben.
Die Kosten sollten zwischen den Ständen und dem Kaiser
Richter, S. 68 ff.