Metadaten: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1910 (1910 (1911))

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Städtische Betriebe 
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Untersuchungen. Untersuchungen des Betriebs und des Materials wurden regelmäßig vor— 
genommen. Sie erstreckten sich insbesondere auf die Beschaffenheit des erzeugten Gases, auf den 
Heizwert des zum Verbrauch gelangten Gases, auf den Gehalt des Rohgases an Ammoniak, auf 
den Cyan- und den Schwefelwasserstoffgehalt. Was den Betrieb anbelangt, galt hier die Unter— 
suchung den Schrägretortenöfen, der Retortenausbeute an Steinkohlengas, dem Unterfeuerungs— 
verbrauch, der Wirksamkeit der Kühler- und Wäscheranlagen, der regelmäßigen Kontrolle des 
Destillationsvorganges in den Apparaten der Ammoniakfabrikation und dem Naphtalinwäscherei— 
betrieb. Eine besondere Aufmerksamkeit wurde der Beschaffenheit der gelieferten Kohlen gewidmet. 
Im Monat November wurden die Apparate der neu fertiggestellten Versuchsgasanstalt 
in Betrieb genommen. Die hier ausgeführten Versuche bezogen sich zunächst auf die genauere 
Feststellung der Eigenschaften des jeweils erzeugten Steinkohlengases, bezw. auf die nähere 
Ermittlung der bei verschiedenem Wassergaszusatze durch Erhaltung von Kohlenwasserstoffen 
im Gase erzielten Aufbesserung. Gleichzeitig wurden Versuche mit verschiedenen Reinigungs— 
massen hinsichtlich ihres Wirkungsgrades unter bestimmten Verhältnissen angestellt. Die im 
Laboratorium untersuchten Schmiermaterialien werden in der Versuchsanstalt jeweils einer 
praktischen Prüfung unterzogen. 
Die erwähnten Untersuchungen sind noch nicht völlig abgeschlossen und werden weiter 
fortgesetzt. 
VNechnungsergebnisse. Der Buchwert der gesamten Gaswerksanlagen (einschl. der Be— 
leuchtungseinrichtungen) betrug am Schlusse des FJahres 13 401 342,07 (12 509 402,00) M, 
der zu verzinsende und zu tilgende Aufwand für das Gaswerk Sandreuth 11 802 600,56 
(11 118 9015,00) M. 
Der Rechnungsabschluß zeigte 1910 
Einnahmen.......6280 371,80 
Ausgaben......... . 4785 508,50 
Mehreinnahme. ..... 1503 866,30 
Ausgaben finden sich für 
Zinsen und Tilgung . . .. 
Abschreibungen . . . . .. 
555 946, 00 M 
318 904,00 , 
3. Elektrizitätswerk. 
Allgemeines. Um dem Wunsche verschiedener Besitzer von größeren Kraftanlagen zu 
entsprechen und um in der Hauptbetriebszeit eine Entlastung des Werkes herbeizuführen, wurde 
im Berichtsjahre die Einführung eines Doppeltarifes für technische Anlagen beschlossen. Dieser 
Tarif sieht für die Abgabe des Kraftstromes eine sogenannte Sperrzeit vor. Dieselbe ist je 
nach der Jahreszeit auf die Stunden von 4bis 7, 5 bis 7 oder 6 bis 7 Uhr abends festgesetzt. 
Während nach dem einfachen Tarif der Strompreis für Kraftzwecke allgemein 20 Rohne 
Nachlaß beträgt, kann dieser Preis bei Anlagen mit Doppeltarifzähler für den außerhalb der 
Sperrzeit bezogenen Strom je nach der Strommenge und der Benutzungsdauer bis auf 12 59 
sinken. Für die Stromabnahme innerhalb der Sperrzeit wird dagegen die KW. Std. zu 60 9. 
berechnet. Es liegt daher im eigenen Interesse der Kraftanlagenbesitzer, ihren Betrieb so ein— 
zurichten, daß während der Sperrzeit das Elektrizitätswerk möglichst wenig beansprucht wird. 
Gleichzeitig gelangte die Metallfadenlaimpe für Treppenbeleuchtungsanlagen zur Ein— 
führung. Mit Rücksicht auf den geringeren Stromverbrauch dieser Lampe gegenüber der Kohlen— 
fadenlampe ist den Abnehmern die Möglichkeit geboten, ohne Mehrkosten sich eine bessere Be— 
leuchtung der Treppenhäuser zu verschaffen. Es kann beispielsweise für eine Jahresgebühr 
von 6 M entweder eine fünfkerzige Kohlenfadenlampe oder eine zehnkerzige Metallfadenlampe 
gebrannt werden.
	        
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