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Yudenkinder wurden ihren Siternm entriffen- und getauft, die Eltern 
aber auf die fchenßlihfte Weije ermordet; andere Juden ziidetert‘ 
bei Ankunft des Fanatifirten. Pöbels ihre Haufer felbft "an und 
warfen ihre Kinder in die jhaudererregenden Flammen, um fie 
lieber. it dem Ofauben ihrer Bäter jterben! zu fchen als kaufen 
zu Tafjen; die Eltern Jelbftftürzten fih ihren lieben Kindern nach 
und ftarben fo’ den. qualvollen Feuertod. ; 0 
Der Kaijer feHlibte. zwar anfangs die unfhuldig -Berfolgten 
md qud) Ser Math zu Nürnberg, fowte auch andere Städte nahmen 
lich derfelben Fräftig an, daher Kant -e&, daß viele in den fhüben- 
den Manuern der Städte, vorzüglich in der Stadt Nürnberg, Schuß ' 
hucßten, der nen auch zugefagt wurde; als aber Nindfleifch- mit 
jeiner. unmenfAOlihen Motte nach, Nürnberg Fanı, brach das Lange 
in. Ordmung gehaltene Bolt WS und wuchs in feinent tobenden: 
Ungeftün der Behörde Über den Kopf; das Hinfchlachten der Un: 
zlüclichen“ begann auch in Nürnberg auf eine fürchterlich {Hreck 
fie Weije. Endlidy nachdem Taufjende unter den blutigen‘ Händen 
der Mörder und Räuber. gefallen waren, gelang e8 der gefeb: 
gebenden Macht, gegen diefe 3zlügelloje Bande einzujühreiten und 
viele - diejer rajenden Ucbelthäter an Leib und Leben  zu-' ftrafen. 
YNachdenı diejer blutige Frevel 8 Yahre-Iumy gedauert Hatte, wurde 
Kube und Ordnung hergeftellt. = ' 
Zu biejer Zeit fing man auch an mit auswärtigen Städten 
in Handelsverbindungen zu treten.. Ar 8 Ben Ab 
“ Im Fahre 1305 ftiftete Friedrich Krefr von Kreffenftein die 
Sirche zu Kraftshof, eine Stunde von Nürnberg. Bon diefer alt: 
adeligen. Kreßijchen Familie jagt. ein von guter Hand ausgearbeiz 
tetes Manuftript Holgendes: „Die Kreß von Kreffenftein wurden 
arden Ältejten Dokumenten Creffen und Krezzen in einigen Blüdhern 
und Urkunden, dagegen die aus der - oberpfälzifhen Linie itriger 
Weije Krebjen gefdhrieben.“ Ihr Wappen, das fie bis: 1530. aut 
350 Jahre gebraucht, hat im rofhen Feld ein filbernes Schwert 
init ‚einen JOwarzen Öriff nebit fübernen Kreuz und Knopf, in 
bent‘ untern Winkel geftellt und mit der Spibe gegen: den oberen 
rechten Winkel. reichend; auf dem ‘Heli befindet ji ein rothhe: 
eidet, 
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