Volltext: Wolf Bauttner: 7. Liederbuch – Nürnberg, STN, Will. III. 782. 2°

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soll man zulassen, das er das maisterrecht brauchen mög, und 
bei der rueg nachsehen, was man andern maistern, mit der 
ainßhand zu arbaiten, erlaubt hab; [62 b] und diesem petenten 
auch so vil jar one Jungen und gesellen mit aigner handt zu 
arbaiten aufferlegen. 
1651. [1600, IV, 2. Abt. 1 b] 20. Juni 1600: 
Benedict Wurzelbauer soll man die gebettene fürschrifft 
an herrn Christoffen Poppel, herrn zu Lobkhowitz, mittailen. 
1652, [1600, IV, 18 a] 26. Juni 1600: 
Den Sebastian Capittel soll man uff einen thurn ein- 
ziehen und uff sein leichtfertigkheit zu redt hallten. 
1653. [1600, IV, 22 a] 28. Juni 1600: 
Die zu Werth verhaffte vettel Gertraud N. von Culmbach 
soll man herein inns loch füren und uff Christoff Vischers%, 
goltschmidtsgesellen, ansag zu redt hallten, deßgleichen 
die personen, so bei der vergleichung im wirtshauß zu Werth 
gewesen, hören und ir sag widerbringen. 
1654. [1600, IV, 30 a] 3. Juli 1600: 
Lorenzen Schach, bürger und steinmetz, soll man 
bei der aufferlegten thurnstraff bleiben lassen. 
1655. [1600, IV, 35 a] 4. Juli 1600: 
Dieweil Gertraud Meichsnerin von Culmbach, izt im loch, 
sich etwas unrichtig befinden [so], soll man einen caplan, der 
ir tröstlich zusprech und under anderm auch vermane, die wahrheit 
zu sagen, ob einer oder der ander, so von ir besagt worden, mit 
ir sündtlich zu thun gehabt hab, zuordnen und, do also waß von 
ir zu bringen, dasselb auffzaichnen lassen, unnd auff ire gethane 
aussag und sonsten eingenommene kundtschafft, iren gewesenen 
herrn, den Matheß Carl, uff die mit ir getriebene unzucht umb- 
stendtlich zu red hallten und, do er mit der sprach nitt recht 
heraus will, ine betroen, dieweil er alberait genugsam übersagt 
worden, die warheit güttlich zu sagen, er werde es sonsten anderer 
ortten thun. müssen. 
1656. [1600, IV, 36 a] 5. Juli 1600: 
Mathessen Dumling, goltschmidt, deme ein frembdes 
') Ein Georg Christoph Fischer wird im Goldschmiede - Verzeichnis unter 
Nr. 663 (zwischen 1586 und 1620) aufgeführt. Ein Christoph Fischer (ohne 
nähere Bezeichnung) liegt auf dem Johanniskirchhofe begraben. Vgl. Trechsel S. 641.
	        
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