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360 Vierter Teil. Die öffentlichen Einnahmen von 1431 bis 1440. 
R39: 727 6 Ghl. R40: 921% 1 ß 8 hl. — Alle diese Beträge stellen 
Jen Überschufs dar, welcher der Losungstube von den Einnahmen aus den 
Bürgeraufnahmegebühren nach Auszahlung der Gratifikationen für die 
Mitglieder der Aufnahmekommission verbleibt. Jeder der vier zur Kom- 
mission. gehörenden Ratsherren erhält 2 G'“, der Gerichtsschreiber 1 G'", 
alle zusammen also 9 Gl” oder 9% 18 @. Demnach betragen: 
SEE RATE 
EN 
31 | 32 | 33 | 34 | 35 | s6 | 37 | 38 | 89 | 40 
Die Roheinnahme 
aus den Auf- 
nahmegebühren % [899.75/860.651455.30420.20494.35|521.30/538.501504.55|736.95/931.— 
Die Aufnahme- 
kosten „2... 9.90] 9.90] 9.90| 9.90| 9.90| 9.90) 9.90) 9.90] 9.90| 9.90 
(Tberschufs € [889.85/850.751445.40410.301484.45|511.401528.601494.65/727.05/921.10 
8 2. Gebühren für die Erteilung des Meisterrechts. 
Als Gebühr für die Erlaubnis zur Ausübung seines Handwerks hat 
n der Regel jeder neu zugelassene Messingschlägermeister 10 G“, jeder 
Blechschmiedemeister 20 G” und jeder Färbermeister 50 G" zu entrichten; 
Joch treten im Armutsfalle gelegentlich auch Ermäfsigungen ein. Die 
Einnahmen aus diesen Gebühren betragen laut den Registereinträgen unter 
lem Titel ERLAUBTE MEISTERRECHTE: 
R3l: von 1 Messingschläger . . .0.0.000000000 4 
R32: „ J 3 Färberwerk, 1 Blechschmied 
R3S: 
R34: , 
R3b: 
R36: - 
R3T: „ - 
R38: „ 1 
R39: „— 
R40: „ 2 
10G" = 12.254 
180 „ =220,50 ,, 
L0„ = 12,25, 
20 „ =- 2450, 
10, = 12.25, 
‚00 „ =122,50 , 
L05 „ =128.65 , 
110 „ =134.75 , 
? „ =173.15, 
170 . —208.25 , 
$ 3. Schreibgebühren. 
Unter dem Einnahmetitel SCHREIBERGELD IN DER SCHREIBSTUBE 
oucht als „Schreibergeld von unsern Schreibern in der Schreibstube, über den 
„ierten Pfennig, der ihnen von dem Schreibgeld gebührt“ R32: 109 % 14% ß 
„das sie seit Jacobi nächstvergangen bisher erschrieben haben. Act. Adri- 
ani“. R33: 147% 17 8 5hl. R34:1364% 2 2 8hl. R35: 6148 4 4 hl
	        
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