fullscreen: Grübel's Gedichte in Nürnberger Mundart

118 
32) Baulinienänderung für die mittlere Pirkheimerstraße und die Nebengasse, in 
Verbindung mit der nördlichen Ausmündung des zukünftigen Burgbergtunnels. 
Die Herstellung des westlichen Endes der mittleren Pirkheimerstraße zwischen der 
Krelingstraße und der Nebengasse war infolge der andauernden Verweigerung der 
Grundabtretung seitens eines der Beteiligten nach den früher hiefür festgesetzten Bau— 
linien, nach welchen die mittlere Pirkheimerstraße eine geradlinige östliche Verlänge— 
rung der unteren Pirkheimerstraße bilden sollte, nicht ausführbar. Dieser Grund— 
besitzer beantragte eine Verschiebung der fraglichen Straßenstrecke nach Süden, auf 
150 Meter Länge bis zum Höchstmaße von 15 Metern (im Westen), damit sein Grund— 
stück etwas weniger zur Straßenanlage beansprucht werde, und reichte hiefür Pläne 
beim Stadtmagistrat ein. Dieser Vorschlag wurde seitens des Stadtmagistrats im All— 
gemeinen gutgeheißen und nur insoferne abgeändert, als die Breite des Vorgartens 
in der Nebengasse auf 4 statt 3 Meter festgesetzt und nur an der Ecke der mittleren 
Pirkheimerstraße und einer noch unbenannten nördlichen Querstraße zu dieser westlich 
der Krelingstraße eine Abschrägung mit 4 Metern Kathetenlänge vorgenommen 
wurde. Gleichzeitig wurde eine Verbreiterung der Nebengasse, südlich der mittleren 
Pirkheimerstraße bis zur Krelingstraße im Hinblick auf die künftige Ausführung der 
aördlichen Tunnelausmündung auf 50 Meter vorgesehen. Diese Pläne wurden von 
der königlichen Regierung am 15. Oktober 1897 genehmigt. 
33) Baulinie für das Haus Ludwigstraße Nr. 17. 
Der Antrag hinzu erfolgte seitens des Besitzers, welcher eine Erneuerung der Haus— 
front an der südlichen, gegen die Breitegasse gelegenen Umfassung beabsichtigte. Der 
Gesuchsteller beantragte, die Baulinienfestsetzung an dieser Seite in der Weise vorzu— 
nehmen, daß ihm an der westlichen Hausecke ein breiter Streifen aus der öffentlichen 
Wegfläche im Tauschwege zum Zweck des Ueberbauens überlassen werde. Der Stadt— 
magistrat Nürnberg stellte jedoch einen Vermittlungsvorschlag auf, nach welchem die 
zu überbauende Fläche auf 1,22 Quadratmeter verringert werden solly. Für die 
West- und Nordseite wurde die bestehende Hausflucht als Baulinie beibehalten. (Ge— 
nehmigt durch Regierungsentschließung vom 15. November 1897.) 
34) Baulinie für die Anwesen Färberstraße Nr. 32 und Maiengasse Nr. 5. 
Wurde durch den Besitzer beider Anwesen wegen beabsichtigten Umbaues des Hauses 
veranlaßt. Als Baulinie wurde die bestehende Häuserflucht anerkannt. 
35) Baulinienänderung für die Rietschstraße und Imhofstraße. 
Die baulinienmäßige Breite der Rietschstraße und Imhofstraße war früher auf je 
15 Meter festgesetzt. Hauptsächlich beteiligt war hiebei der Besitzer eines großen, 
mit allen 4 Seiten an bereits hergestellte oder geplante Straßen (Rothenburgerstraße, 
obere Kanalstraße, Rietschstraße und Imhofstraße) grenzenden Anwesens. Dieses An— 
wesen wurde durch die rechtskräftige Baulinie derart angeschnitten, daß davon zur 
oberen Kanalstraße ein Streifen von 145 Metern Länge, 10 Metern größter Breite 
und 10,5 Aren Flächeninhalt und zur Rothenburgerstraße ein Streifen von 
96 Metern Länge, 4 Metern Breite und 4,8 Aren Grundfläche fallen mußten. 
Außerdem hatte derselbe die Grundfläche zu dem südlich der Rietschstraße gelegenen 
Teile der Imhofstraße, welcher noch nicht eröffnet war, ganz abzutreten und von der 
zur Rietschstraße fallenden Fläche einen beträchtlichen Teil. Dieser Grundbesitzer 
Außerdem sind zur Straße noch 6,54 Quadratmeter abzutreten.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.