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3. Der Versucl:.
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Holz des Täters zeichnen wollte, von hinten mit dem Beil drei
Mal „mörderischerweise‘“ losschlug.5)
Hatte den Rat schon geraume Zeit das Bestreben beseelt,
dem auf die Vollendung der Tat gerichteten Willen mehr Beachtung
zuzuwenden und ihn ohne Rücksicht auf den Erfolg mit verhältnis-
mäfsig hoher Ahndung zu belegen, so kann man doch dreist he-
haupten, dafs erst der KEinfluls der Karolina der italienischen
Doktrin hierin zum Siege verhalf. Wie sehr sich die Mehrzahl der
Konsulenten hiegegen sträubte, bekundet mit Evidenz ein Fall von
1530:°) Der Mann wollte sein Weib zwingen, hinsichtlich einiger
Schulden vor Gericht zu leugnen. Auf ihre energische Weigerung
hin suchte er sie zu erwürgen und mifshandelte sie derart, dafs
sie gebärunfähig wurde. „Ob man wohl hierin bedenken wollte,
das der will (an sich) nit zu strafen sei -— führt ein der neuern
Aera huldigender Hochgelehrter aus — Sölle und möge man doch
warnemen den Willen, der in das Werck und die that gangen, also
dafs an seinem willen nichtz gemangelt, Sy zu erwürgen. Der soil
hoher gestraft werden, der den willen zu töten gehabt und die tat
nit verpringen möge, dann der ein todt oder mordt gethan und
des nit willens gewesen.“ Auch sei die Frau durch die Mils-
handlung „zeitlich“ getötet worden, ergo der Täter der lex Cornelia
gemäfs zu richten. Dieser Neuling wird jedoch von den andem
Konsulenten entrüstet zurückgewiesen: „Kin vde vbelthat soll nach
dem Rechte oder geprauch gestraft werden, dieser Fall ist aber
vorher in Nürnberg nit zu schulden komen, auch nit gestraft worden,
soll er dann itzt anfenelich mit dem schwert gestraft werden, wülst
man nit, ob es einem Richter zu verantworten were.“
Ein andres Mal scheitert das Todesvotum an der Versagung des
Zugeständnisses durch den Täter. Der Vorsatz war, eine Frau
mit einem Spiels zu erwürgen. ‚Wiewohl sie ihn erzürnt‘‘, erklären
die Konsulenten, „er sie wol mit der feufst oder ein prüggel können
schlagen“ und beschliefsen, dafs dem Beschuldigten angesichts der
offenbar kundgegebenen Mordbegier das Leben abgesprochen werden
solle. Der Rat jedoch, welcher den modernen Ideen noch weniger
Sympathien entgegenbringt, milsbilligt diesen Vorschlag und macht
5) Haderb. I, 76, 130, 112, 229, 182, 294, 221; Tiller 14 tag turm. wann
er einen erstochen wolt haben, AB. 317, 24, 1406.
61 Ptschlb. VI. 2380.