Metadaten: Die Nürnberger Bleistiftindustrie von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart

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Der Verkauf der Bleistifte wird neben den Gross- 
kaufleuten und den Kleinhändlern auch noch von andern 
Personen besorgt, die eigentlich nichts damit zu thun 
haben — eine Stümpelei im Absatz neben einer Stümpelei 
in der Produktion. Diese Leute beziehen ihre Stifte nahezu 
ausschliesslich von den unzünftigen Fabrikanten vor der 
Stadt und dies ist wohl der Grund, warum die inkorpo- 
vierten Bleistiftmacher ihnen so aufsässig sind, Wir sehen, 
wie sie alle Anstrengungen machen, solchen Leuten auf 
die Spur zu kommen. Da hören sie von einem Siegellack- 
fabrikanten, er treibe mit Bleistiften einen Handel, ohne 
dass sie doch einen thatsächlichen Beweis für diese 
Behauptung besitzen; flugs dingen sie einen Privatmann, 
bei dem Betreffenden auf ihre Kosten ein Dutzend Blei- 
stifte zu kaufen, und erscheinen dann triumphierend vor 
dem Rugsamt mit dem corpus delicti.’) Ihre Bitte lautet 
dahin „dem H. diesen unbefugten Handel mit zumal 
fremden Bleistiften von Amtswegen niederzulegen“, 
Der Angeklagte kann aber den Nachweis erbringen, ”) 
dass er ein „konzessionierter Händler“ und in folge dessen 
zum Handel mit Bleistiften berechtigt ist — nicht aller- 
lings zum Detailverkauf?) — und so wird er denn in die 
kommenden Namens von besonderem Interesse ist, so mag wenigstens 
das Gesuch selbst hier wörtlich Aufnahme finden: 
„Anton Wilhelm Faber zum Stein bate um Zurückgab der gestern 
seinem Weib unter dem Spittlerthor hinweg genommenen Bleiweis- 
stefte, weil er von den Herrn Wasngamtleuthen die Erlaubniss er- 
halten, dergleichen hereinbringen zu dörfen“. Rugsamts-Prot. 4. Okt. 
1792. f. 258a). 
A. W. Faber ist der Grossvater des jetzigen Besitzers der be- 
kannten Bleistiftfabrik in Stein: seinen Namen trägt noch heute die 
Fabrik. 
I) Rugsamts-Prot, 5. Febr. 1805. f. 111. 
2) Rugsamts-Prot. 14. Febr. 1805, f. 175. Beilage 2. 
3) Diesen Verbot cin Mandat vom 17. Juli 1784 (citiert: Kugs- 
amta-Prot, 14. Febr. 1805. f. 175.)
	        
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