Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1926/27 (1. April 1926 bis 31. März 1927) (1926/27 (1927))

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Allgemeine wirtschaftliche und soziale Fürsorge 
4Serien hergestellt werden, um mehrere Prüfungen gleichzeitig abhalten zu können. In der gleichen 
Weise wurden auch Einzelprüfungen vorbereitet. Es wurden bisher 20 ausgearbeitet, die Anleitungen 
hierzu ergaben ein Heft von 47 Seiten. Außerdem standen 71 Testprüfungen und 41 Apparateprüfun— 
gen im Betrieb. 
Im Berichtsjahre konnten 5734 psychologische Prüfungen durchgeführt werden, davon trafen 
379 auf den Sommer 1926 und 5355 auf den Winter 1926/27. Die Grundlage des ganzen Prüfver— 
fahrens bildete eine vierstündige Gruppenprüfung, die in 1223 Fällen durch eine Einzelprüfung an 
Apparaten ergänzt wurde. In Einzelprüfungen wurden geprüft: Allgemeindiagnosen 38 Knaben, 
9 Mädchen, Metallarbeiter 240 Knaben, Schneider 77, Schneiderinnen und Modistinnen 116, Ver— 
käuferinnen 193, Handelsschülerinnen 166, Kaufleute 83, Kontoristinnen 35, Schreiner 109, Friseur 1, 
Friseusen 41, Kellner 18, sonstige Berufe 8 Knaben und 1 Mädchen. Insgesamt wurden somit 1223 
Einzelprüfungen abgehalten, 4511 Kinder legten nur die Gruppenprüfung ab. Für das kommende 
Jahr ist ein Ausbau der Prüfungen in der Weise geplant, daß grundsätzliche Gruppen- und Einzel— 
prüfungen miteinander verbunden werden. 
ch) Erwerbslosenfürsorge. 
Unterstützende Erwerbslosenfürsorge. Allgemeines. Trotzdem die Erwerbslosenziffer schon 
zu Beginn des Geschäftsjahres als katastrophal zu bezeichnen war, stieg die Zahl der unterstützten 
Erwerbslosen im Berichtsjahre weiterhin. Die alljährliche Erscheinung, daß mit Beginn des Früh— 
jahres die Erwerbslosenziffer zurückging, trat nicht ein. Am 1. April 1926 waren 21080 unterstützte 
Erwerbslose — darunter 1527 Notstandsarbeiter — vorhanden. Im Juli 1926 wurde der Höchststand 
der jemals in Nürnberg unterstützten Erwerbslosen mit 24933 — darunter 841 Notstandsarbeiter — 
erreicht. Erst im Herbste ließ die Arbeitslosigkeit etwas nach, um dann, nach einem kurzen Ansteigen 
im Januar/ Februar 1927, wieder zu sinken. Am Ende des Geschäftsjahres waren noch 21918 unter— 
stützte Erwerbslose — darunter 2513 Notstandsarbeiter — vorhanden. 
Ein genaues Bild der Arbeitslosigkeit ergibt sich jedoch erst dann, wenn zu den Erwerbslosen 
noch die Krisenunterstützten — hierüber siehe weiter unten — hinzugenommen werden. 
Die täglichen Neumeldungen, ausschließlich der Krisenfürsorge, beliefen sich durchschnittlich 
auf 150 - 400 Unterstützungsanträge. Unter 100 Anträge wurden niemals aufgenommen. 
Insgesamt wurden im Berichtsjahre 69 334 Unterstützungsgesuche aufgenommen, davon wur— 
den 7486 abgelehnt. Gegen diese Ablehnungen wurden 2398 Beschwerden eingelegt, die im Verwal— 
tungsausschuß behandelt wurden; 397 Einsprüchen wurde ganz oder teilweise stattgegeben, die restigen 
2001 wurden abgewiesen. 
Auszahlungen wurden insgesamt 1135 819 vorgenommen, wovon 791 646 auf männliche und 
348 173 auf weibliche Erwerbslose entfielen. 
Ferner wurden wie im Vorjahre Mietnachlaßbescheinigungen am Ende jeden Monats ausge— 
geben und ab Januar 1927 bis zum Ende des Geschäftsjahres rund 35 000 Bestätigungen über die 
Dauer des Unterstützungsbezuges zu Zwecken der Steuerrückvergütung für das Jahr 1926 ausgestellt. 
Durch Gesetz vom 10. Dezember 1926 wurde für das Reichsgebiet eine einheitliche Regelung 
der Anrechnung der Einnahmen der Erwerbslosen und ihrer im Haushalte lebenden unterhaltspflich— 
tigen Angehörigen herbeigeführt. Nach diesen Bestimmungen sind die Einnahmen eines Erwerbslosen 
nur insoweit auf die Erwerbslosenunterstützung anzurechnen, als diese Einnahmen zusammen mit der 
Erwerbslosenunterstützung das durchschnittliche Arbeitsentgelt am Wohnorte des Erwerbslosen über— 
steigen. Als durchschnittliches Arbeitsentgelt gilt in jeder Kalenderwoche das Sechsfache des Orts— 
lohnes (88 149152 der Reichsversicherungsordnung). Leben unterhaltsberechtigte Angehörige mit 
dem Erwerbslosen in dem gemeinschaftlichen Haushalt, so erhöht sich das Arbeitsentgelt noch um 
bestimmte Beträge. Die Einnahmen der mit dem Erwerbslosen in einem gemeinschaftlichen Haushalt 
lebenden unterhaltspflichtigen Angehörigen sind wie die eigenen Einnahmen des Erwerbslosen zu be— 
handeln und daher auf dessen Unterstützung anzurechnen, wenn sie die obengenannte Grenze überschreiten. 
Der Ortslohn bzw. das Arbeitsentgelt für das Gebiet des öffentlichen Arbeitsnachweises 
Nürnberg-Stadt in RA ist nachstehender Üübersicht zu entnehmen:
	        
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