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stellte es als eine für Befolgung des Teschener Friedens
geradezu notwendige Massregel hin, den Lehensnexus der
böhmischen. und markgräflichen Lehen abzuschaffen. !
Sein Entgegenkommen war jedoch von dem fast ab-
weisenden Benehmen Colloredos nur scheinbar verschieden;
seine Beflissenheit war eine äusserliche, Auch die Ver-
treter Böhmens und Oesterreichs am Reichstag, Leykam
and Borie, bemängelten das Vorgehen des Markgrafen.
Borie, ein hitziger Herr, der das Sonderbare liebte, sprach
sogar davon, dass man die Besorgnis eines Rücktritts des
Markgrafen abwenden müsse.” Der Kaiser wagte sich
schliesslich doch mit dem Verlangen nach einer Ent-
schädigung für Ansbach-Bayreuth nicht hervor; so scheute
sich auch das Kabinettsministerium nicht mehr, vor dem
Herkommen sich zu verbeugen. Um den Einreden die
Spitze abzubrechen, veranlasste es endlich den Mark-
zrafen, der Österreichischen Staatskanzlei sowohl wie der
kaiserlichen Regierung und dem Reichstag die Abdankung
anzuzeigen. Seitdem fand: Preussen in Regensburg keine
Schwierigkeiten mehr. Die Reichsdirektorien wie die
Stände erachteten die ihnen _erstattete Anzeige für
genügend und protestierten nicht gegen die Führung
der markgräflichen Stimmen durch den König. Auch
der Kaiser erkannte durch Hofdekret? die VUeber-
nahme derselben an. Görtz legitimierte sich nunmehr im
Fürstenrat für Ansbach-Bavreuth* während in Wien die
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I. Colloredo zu Jacobi einige Tage vor dem ı. März 1792,
Spielmann‘ zu Jacobi 6. März 1702: s. dessen Bericht vom
5. März,
2. Das Kabinettsministerium an Görtz in Regensburg d. d.
Berlin 30. März 1792: R. 44. B. n. 1. 5.
3. Vom 8, Okt. 1792: Bericht von Görtz d. d. Regensburg
22. Okt. 1792; ebda,
4. 16. Nov, 1792; ebda.