Mangelhaftigkeit seiner Sprachfähigkeit, daß er
wenigstens den größten Theil dieser Zeit ohne Um-
gang mit Menschen zugebracht habe;
durch die Beschaffenheit seiner Fußsohlen, seiner
Kniegelenke, wie Schenkelgelenkköpfe und seines
Rückgrats, daß er diese Zeit wohl nur auf dem Boden
sitzend zugebracht habe, das bestätigt auch die
ungewöhnlich breite und große Leber, die man bei
der Section der Leiche fand, wie bei Thieren, denen man
die Gelegenheit zur freien Bewegung genommen hat;
durch die reine Darlegung der Kindesnatur bei
seinem Erscheinen in Nürnberg mit den aller mensch-
lichen Willkür und Selbstbestimmung entrückten
Thatsachen, daß irgendwelcher Betrug bezüglich vor-
stehender drei Punkte gänzlich ausgeschlossen ist.
Dieses Urtheil zusammengefaßt steht nun in voll-
kommenster Übereinstimmung mit den erwähnten beiden,
auf andere Weise aber durchaus wohlmotivirten Gutachten
des Gerichtsarztes Dr. Preu vom 3. Dec. und des pract.
Arztes Dr. Osterhausen vom 31. Dec. 1830. Das erstere
kommt als Resultat seiner Ausführungen zu der all-
gemeinsten Schlußfolge: daß Hauser wirklich von seiner
frühesten Kindheit an aus der menschlichen Gesellschaft
entfernt, und an einem Orte, zu welchem das Tageslicht
nicht zu dringen vermochte, verborgen aufgezogen worden,
und in diesem Zustande bis an jenen Zeitpunkt hin ver-
blieben ist, wo er mit einemmale, wie aus den Wolken
gefallen, unter uns erschien.
Das andere schließt: es erhelle aus den (sehr eingehen-
den) Ausführungen:
1. Hauser ist in Hinsicht seiner geistigen Entwicklung
als ein verwahrlostes, sich seiner noch nicht be-
wußtes Kind nach Nürnberg gekommen;
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