liche Approbation keine Pfründe zu verleihen, damit sie nicht an
einen Papisten käme).
Bewundernswerter Weise fanden die beiden mit Arbeit über-
ladenen Visitatoren Rurer und Althammer noch Zeit zu litterarischen
Arbeiten, welche geleistet werden mussten, wenn die neue Kirchen-
ordnung Leben gewinnen sollte. Durch dieselbe war der Katechis-
musunterricht eingeführt worden, da bedurfte es vor allem eines
Katechismus. Althammer übernahm es, denselben zu verfassen, und
noch im Jahr 1528 ging er aus unter dem Titel: Catechismus, das
ist Unterricht zum christl. Glauben, wie man die Jugend lehren und
ziehen soll, in Fragweis und Antwort gestellt durch Andream Alt-
hammer 1528, Nürnberg bei Kunigunde Wachter. Nach einer Vor-
rede, gemeinsam von Rurer und Althammer, und einer Erklärung ‘des
Wortes Catechismus wird die christliche Lehre unter folgenden Ru-
briken dargestellt: Von den Artikeln des christlichen Glaubens, von
den 10 Geboten, von dem Vater unser, von dem Gesetz und Evan-
gelio, von der Taufe, von der Kindertaufe, von dem Sacrament des
Leibs und Bluts Christi ?). Ebenso erheischte das Gemeindebedürf-
nis eine Sammlung deutscher Lieder für den Gottesdienst nach der
neuen Ordnung, und wieder machten sich Rurer und Althammer an
die Arbeit 3).
Es ist natürlich, dass die neue Ordnung nicht mit einem Schlag
durchdrang, dass sich ihr neben dem offenen noch mehr geheimer
Widerstand -entgegenstellte , und erst allmählig, indem die Ordnung
sich einlebte, das frühere kirchliche Chaos geordneten Verhältnissen
wich. Am 20, Oktober 1528 beschwerte sich der Markgraf in Nürn-
berg, dass man sich in den Kirchen innerhalb und ausserhalb der
Stadt nicht strikte nach der Vereinbarung halte‘). Die Nürnberger
konnten ihm mit gleicher Münze heimzahlen, denn die Berichte der
markgräflichen Superattendenten 5) beschweren sich bitter üher Nicht.
1) Lang, Neuere Geschichte des Fürstenthums Bayreuth II, S. 17.
2) Hartmann: Älteste katechetische Denkmale der evang,. Kirche
3) Leider ist uns kein Exemplar dieser Liedersammlung bekannt ge-
worden,
°4) Engelhardt Ehrengedächtnis S. 206.
5) VIIL 561 und 567.
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