Volltext: Nürnberg im Mittelalter (3. Band)

335 
archivs im Jahre 1890 kopierte ich die beiden UTkR. 1288 und 1312, 
auf welche der Reichsarchirdirektor Herr Prof. ©. Rockinger 
meine Aufmerksamkeit gelenkt hatte, Da bis zum fahre 1894 
eine Publikation meinerseits nicht erfolgte, nahm Herr 7. Rockinger 
an, dass ich eine Veröffentlichung der genannten Urk. nicht be- 
absichtigte, und brachte diese in der Archivalischen Zeitschrift N. 
F. V, 9? (94)-1200 zum Abdruck. Als ich im Juli 1894 meine 
Abschrift in. München kollationierte, war. Herr ©. Rockinger so 
freundlich, mir den betreffenden Aushängebogen der Archiv. Zisch. 
für die nochmalige Vergleichung mit den Originalen zur Verfügung 
zu stellen. 
S. 217 Z. 16: Das Bürgerbuch A ist nicht verloren gegangen, sondern 
in dem Cod. membr. 228 erhalten, siehe Städtechroniken 1, 361 
Anm. 2; IT, 510 Anm. 3. 
S. 221 Z. 14 v. u. ist noch 169 nr. 21 einzuschieben, 
S. 226 art. 11: Das Verbot bezieht sich nur auf Feiertage. Vgl. 
Baader, Nürnberger Polizeiordnungen S. 125 nF. 4. 
5. 276 art. 1: Den Abdruck (Archivalische Zeitschrift N. F.V, 
700-101), den mir Herr v. Rockinger im Aushängebogen zur Ver- 
fügung stellte (siehe oben), habe ich noch ein Mal mit der Vorlage 
(früher im Münchener Reichsarchiz, jetzt im Nürnberger Kreis- 
archiv) verglichen. 
S. 240 Z. 8 v. u.: Einnahmen s/ezt Eingaben. 
S. 246 Z. 9: vom Regensberg satt von Regensburg. Vgl, S. 
262 art. m. 
S. 251 Z. _ı: Die Namen der Empfänger und das Detail der 652 
Gld. ı Ort 19 Schill. habe ich mit Weizsäcker fortgelassen. Da 
jedoch nunmehr Nübling, Die Judengemeinden des Mittelalters S. 
408 die Lücke nach einer ihm vom Nürnberger Kreisarchiv mit- 
geteilten. Abschrift ausfüllt, so trage ich hier den von Nübling in- 
haltlich gedruckten Passus nach, Es wurden gezahlt: dem Hans 
Rieter wegen des Herrn Leinpleins 67 Gld,; dem Walther 
Schutz wegen des F. Strobel ır Gld, 12 Schill.; dem Hermann 
Mair, dem Hans Fuchsel ud Hans Hutten wegen des Herzogs 
Klement 150 Gld.; dem Peter Beheim und dem Dietrich Hegnin 
wegen des Hans Hegnin 189 Gld.; dem Peter Beheim wegen der 
Stadt Sulzbach 21 Gld.; dem Hans Hutten wegen des Herzogs 
Klement 0 Gld.; dem Hermann Ebner dem älteren 77!/2 GId,
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.