Volltext: Nürnberg im Mittelalter (3. Band)

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Nekrologium IIL aus dieser Zeit als Fortsetzung zu dem mit 1302 
schliessenden. Nekrologium IT, völlig fehlen. 
5. 00, Z. 15: mit einem s/aft mit einen. —- id. %. 19: Die 
1296 Nov. 15 eingeweihte Synagoge auf. dem Nürnberger Markt- 
platze wurde 1349 zerstört und an ihrer Stelle zurde die Irauenkirche 
erbaut. In welchem Hause die spätere Synagoge nach der VW ieder- 
ansicdelung 1352 sich befand, wissen wir nicht, Die Angabe 
Würfels S. 55, der die Synagoge In das Haus zur roten Rose 
verlegt (Wunderburggasse nr. 6: Barbeck S. 20), beruht auf 
nichtiger Vermutung, Ebenso wenig besitzen zir cin Bild der 
ersten oder zweiten. Synagoge. Die von Würfel seinem Buche bei- 
gegebene Abbildung eines Synagogenkastells (von Briegleb reproducter!) 
ist eitel Phantastestück, 
S$. 100 ZZ. 8 vw. i.: Jahrlicht sz/a/f Jahrzeitlicht, 
S$. 127 Anm. 4: Unter dem Hause Zst das Gemeindehaus zu wer- 
stehen, in dessen oberen Stock sich die Talmudschule befand, während 
die unteren Lokalitäten zu Gemeindeversammlungen und Festlich- 
Zeiten dienten ; siehe das Register S. 3176 sv. Gemeindehaus, Juden- 
schule (Talmudschule). Wegen der Lustbarkeiten im Lirdeeschoss 
führte das Ganze auch den Namen Tanzhaus : als solches erscheint 
es in der S. 3137 Anm. I erwähnten Rechnung, Als Gemeinde- 
haus und nicht als Synagoge ist nunmehr auch domus aufzufassen 
in der Eintragung Sympson filius magistri in domo (staff des 
Würfelschen doma): S. IT nr. 31; an das Zimmer für die Tal- 
mudschule (Beth hamidrasch) schloss sich die Wohnung des Ma- 
gister an. 
S. 729 Z. 17: Adliep statt Adlif, desgl. S. 147 Z. 19, S. 156 
Z. 14, S. 181 nr. 224 statt Adlieb. 
$. 772 Anm. Z. 3-4: Recha bar Recha statt Reka bar Reka. — 
Bid. Z. 12: Gotliep statt Gotliv. — id. Z. 13: und sein 
Bruder Schemarja s/att und Schemarja. -— #Öid, Z. I4: seine 
Schwester statt seine Tochter. 
S. 145 Anm. 5: In orthographischer Umschrift würde x die 
Form Tilijje ergeben. Vgl. den gleichen Namen einer Kölner füdin 
yes (Stern-Hoeniger, Judenschreinsbuch Reg. S. D. Dilive), der 
nicht Dileia, sondern Dilijje zu transskribieren sl. 
S. 167 Z. 18: Zarliep statt Zarlieb, dsgl. S. 180 nr. 192, 197. 
S. 1275 ur. 57° Über den berühmten Gesetzeslehrer siehe Kohn,
	        
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