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Gemeindevertretung und Verwaltung.
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abbauverordnung). Auf Grund dieser Verordnungen wurden sofort alle Maßnahmen ergriffen,
um den Bestimmungen derselben, soweit sie mit Rücksicht auf die Aufgaben der Stadt und
unter Wahrung des Selbstverwaltungsrechtes überhaupt durchführbar sind, gerecht zu werden.
Es wurden die Geschäftsaufgaben und die Personalverhältnisse aller Referate, sowie sämt—
licher diesen unterstellten Geschäftsabteilungen, Betriebe, Anstalten und städtischen Schulen
von einer hiezu gebildeten fünfgliederigen Kommission eingehend geprüft und eine größere
Anzahl von Stellen eingezogen. Die Abbauverhandlungen waren am Schlusse des gegen—
wärtigen Berichtsjahres noch nicht vollständig abgeschlossen.
4. Dienstverhältnisse der Beamten und Angestellten.
Anstellung. Im Berichtsjahre hatte die gesamte Verwaltung, hauptsächlich als Folge
des raschen Währungsverfalls und der zunehmenden Arbeitsmehrung, auf fast allen Gebieten
gesteigerten Personalbedarff. Durch Aufnahme von ungefähr 30 Beamtenanwärtern und
Anwärterinnen konnten die vorhandenen Lücken nicht ausgefüllt werden, auch dadurch nicht
annähernd, daß eine Anzahl weiblicher Kräfte angestellt wurde, die als Stenotypistinnen und
zur Bedienung der in Betrieb genommenen neuen Rechenmaschinen der Werkkasse, des Rech—
nungsamtes usw. Verwendung fanden. In Zeiten größter Personalanforderungen — Sommer
und Herbst 1923 — mußte der unzulängliche Personalstand durch vorübergehende Aufnahme
don Studierenden der Hochschulen und der Höheren technischen Staatslehranstalt, von Schul—
amtsbewerbern und -Bewerberinnen und von Kleinrentnern in Form von ferien- und stunden—
weiser Beschäftigung vorläufig ergänzt werden. Diese Kräfte wurden hauptsächlich der Spar—
kasse, Werkkasse, dem Steueramt und dem Wohlfahrtsamt zur Aufarbeitung der bestehenden
Rückstände zugewiesen. Ferner wurden zur Verwendung bei den neuerrichteten Erwerbslosen—
fürsorgeämtern rund 80 Aushilfskräfte, im Vertragverhältnis befristet, bis zur Dauer von
6 Monaten eingestellt, die nach dem Eintritt stabiler Verhältnisse und nach dem Rückgang
der Erwerbslosenzahl bis auf 6 wieder ausgeschieden sind. Schließlich fanden auch heuer
wieder in beschränktem Maße Einstellungen von Sozialbeamtinnen, sowie Einstellungen für
Spezialgebiete statt.
Durch Verordnung des Bayer. Gesamtministeriums zur Verminderung der Personal—
ausgaben der öffentlichen Verwaltung vom 31. Dezember 1923 wurde Einstellungssperre
in der Richtung angeordnet, daß Beamte, Beamtenanwärter, Angestellte und Aushilfskräfte
dis zum 31. Dezember 10924 nicht eingestellt werden dürfen.
Tarifvertrag. An Stelle der nur mit vorläufiger Geltung ausgestatteten Gruppen—
einteilung zum städtischen Angestelltentarifvertrag wurde auf Grund der Verhandlungen mit
den Angestelltengewerkschaften am 23. Januar 1923 die endgültige Einreihungstabelle für
die städtischen Angestellten vereinbart. Diese Tabelle wurde rückwirkend ab J1. April 1922
in Kraft gesetzt und ist vom gleichen Zeitpunkt ab auch für die Vertragsangestellten der Stadt
Nürnberg übernommen worden. Die danach veranlaßte teilweise Neueinreihung der städt.
Vertragsangestellten in den Angestelltentarifvertrag wurde durchgeführt.
Rersonalstand.
Personalstand
Ständige Beamte
einschl. Beamtenan⸗
wärter u. Amtsgehilfen
Dhne Lehrkräffe)
Vertragsangestellte
Tarifver⸗ zerfrags—
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Aus⸗
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Beamte und
Angestellte
auf Dienst—⸗
vertrag
Jain
1. 4. 1923
31. 3. 1924
Weithin Zunahme:
Abnahme:
3584
2707
288 20208 24
55 177 668
315 — 77
111 20 131 — —
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