Gemeindevertretung und Verwaltung
Versäumnisurteile wurden 117 erlassen; gegen weitere 62 Versäumnisurteile wurde
Einspruch erhoben; die Erledigung dieser Rechtsstreitigkeiten ist in anderer Weise erfolgt.
Vollstreckbare Ausfertigungen zum Zwecke der Zwangsvollstreckung wurden von der
Gerichtsschreiberei in 131 Fällen erteilt.
Das Verfahren vor dem Gewerbegericht ist gebührenfrei; es werden weder Schreib—
gebühren berechnet noch für Zustellungen die baren Auslagen erhoben.
Zur Deckung der Personal- und sonstigen Ausgaben des Gewerbe- und Kaufmanns—
gerichtes war im Berichtsjahre ein Betrag von rund 22 500 A erforderlich.
Einigungsamt. Als vollbesetztes Einigungsamt ist das Gewerbegericht Nürnberg
einmal auf Anrufen beider Teile bei dem Ausstande der Arbeiter in dem hiesigen Transport—
gewerbe tätig gewesen. Durch den gefällten Schiedsspruch, dem sich die Beteiligten im voraus
unterworfen hatten, wurde der Ausstand beendigt und ein auf drei Jahre gültiger Tarif—
vertrag abgeschlossen.
Alle übrigen Einigungsverhandlungen sind, zum großen Teile mit Erfolg, von dem
Vorsitzenden des Gewerbegerichts allein geführt worden. Besonders zu erwähnen ist ein zur
Beilegung des Ausstandes im Bauschlossereigewerbe auf die Dauer von 2 Jahren zustande
gekommener Tarifvertrag.
Im Ausstand in den hiesigen lithographischen Kunstanstalten mußte von weiteren
Einigungsversuchen, weil zwecklos, abgesehen werden, da auch andere Städte bei der
Lohnbewegung in Betracht kamen und eine Regelung der Streitpunkte nur von den Zentral—
stellen der beteiligten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände aus möglich erschien.
In geeigneten Fällen wurde stets mit dem zuständigen Kgl. Gewerberat Fühlung
genommen, welcher, soweit notwendig, an den Einigungsverhandlungen persönlich teilnahm.
Außerdem führt der Vorsitzende des Gewerbegerichts, Rechtsrat Wagner, auch den
Vorsitz in dem seit 1910 bestehenden, im Vollzuge des Reichstarifvertrages für das Maler—
gewerbe gebildeten Ortstarifamte für das Malergewerbe Nürnberg-Fürth. Das Tarifamt hat
mehrmals Sitzungen abgehalten und Entscheidungen gefällt.
Gutachten und Anträge. Für die Vorbereitung von Gutachten und Anträgen besteht
ein besonderer Ausschuß, dem folgende Beisitzer angehören:
aus dem Stande der Arbeitgeber: Käser, Meixner, Strauß;
aus dem Stande der Arbeitnehmer: Knehler, Lämmermann, Schmidt.
Mangels geeigneter Beratungsgegenstände wurde nur eine Gesamtsitzung abgehalten.
Gutachten waren nicht zu erstatten.
Die gestellten, an den Stadtmagistrat Nürnberg gerichteten Anträge beziehen sich auf das
Verfahren bei den Wahlen der Beisitzer und Hilfsbeisitzer des Gewerbegerichts sowie auf eine stärkere
Besetzung des Gerichts in den Sitzungen durch Erhöhung der Zahl der Beisitzer von zwei auf vier.
Sonstiges. Das Gewerbegericht gehört dem Verbande „Deutscher Gewerbe- und
Kaufmannsgerichte“ an; der Vorsitzende ist Mitglied des Verbandsausschusses.
Entscheidungen von allgemeinem Interesse werden vom Vorsitzenden in der Monats—
schrift »Das Gewerbe- und Kaufmannsgericht“ veröffentlicht. Diese Zeitschrift wird sämt—
lichen Beisitzern des Gewebegerichts auf Kosten der Stadt zur Verfügung gestellt.
13. Kaufmannsgericht.
Personalstand. Der Personalstand ist der gleiche wie beim Gewerbegericht.
Beisitzer GWahlperiode 1911/1913). Im Personalstande der Beisitzer ergaben sich
im Laufe des Jahres folgende Anderungen:
Ausgeschieden sind aus dem Stande der Kaufleute: Bankdirektor Gerhard Ley,
aus dem Stande der Handlungsgehilfen: Georg Stern, Paul Neumann, Hans
Häublein, Carl Grönmüller und Ludwig Senninger.