110 Von gebratenen
Einen Kastran, oder Kalbs⸗Schlegel,
sogebeitzt, zu braten.
Haͤute den Schlegel fleißig ab, beitze ihn
acht bis vierzehen Tage lang im Wein⸗Eßig oder
gutem Bier⸗Eßig/tunkeein Tuͤchlein in besagten
Eßig, und decke den Schlegel damit zu; spicke,
salze und wuͤrze jhn hernach mit Pfeffer und Ne⸗
gelein, auch, so es beliebt, mit Cardamomen und
Muscatenbluͤh.n Laß ihn eine Weile in dem Ge⸗
wuͤrz liegen, stecke selbigen nachmals an, laß ihn
drey oder vier Stund lang fein langsam abbraten,
und trag ihn also trocken oder in einer Bruͤh zu
Tisch.
Einen Kalbs ⸗Ruͤcken zu braten.
Dieser muß wohl gewaͤssert, gewaschen, denn
gesalzen / gepfeffert / und entweder an dem Spieß,
oder in einem Oefelein, gebraten werden. Denn
kan man ihn entweder also trocken“, oder aber in
einer Bruͤh, zu Tisch tragen. Etliche pflegen ihn
auch in Eßig zu beitzen, und denn erst abzu—
hraten.
19886*
Kalbs⸗Briese zu braten.
* Nimm schoͤne Briese oder Hals⸗Druͤsen von
einem Kalb, siede oder schipffe sie ein wenig in
Fleischbruͤh, nimm sie denn heraus, ziehe das
Haͤutlein, so daruͤber ist, sauber ab, schneide das
Harte und Droßlichte davon, und wuͤrze mit
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