Volltext: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt ([1. Theil])

110 Von gebratenen 
Einen Kastran, oder Kalbs⸗Schlegel, 
sogebeitzt, zu braten. 
Haͤute den Schlegel fleißig ab, beitze ihn 
acht bis vierzehen Tage lang im Wein⸗Eßig oder 
gutem Bier⸗Eßig/tunkeein Tuͤchlein in besagten 
Eßig, und decke den Schlegel damit zu; spicke, 
salze und wuͤrze jhn hernach mit Pfeffer und Ne⸗ 
gelein, auch, so es beliebt, mit Cardamomen und 
Muscatenbluͤh.n Laß ihn eine Weile in dem Ge⸗ 
wuͤrz liegen, stecke selbigen nachmals an, laß ihn 
drey oder vier Stund lang fein langsam abbraten, 
und trag ihn also trocken oder in einer Bruͤh zu 
Tisch. 
Einen Kalbs ⸗Ruͤcken zu braten. 
Dieser muß wohl gewaͤssert, gewaschen, denn 
gesalzen / gepfeffert / und entweder an dem Spieß, 
oder in einem Oefelein, gebraten werden. Denn 
kan man ihn entweder also trocken“, oder aber in 
einer Bruͤh, zu Tisch tragen. Etliche pflegen ihn 
auch in Eßig zu beitzen, und denn erst abzu— 
hraten. 
19886* 
Kalbs⸗Briese zu braten. 
* Nimm schoͤne Briese oder Hals⸗Druͤsen von 
einem Kalb, siede oder schipffe sie ein wenig in 
Fleischbruͤh, nimm sie denn heraus, ziehe das 
Haͤutlein, so daruͤber ist, sauber ab, schneide das 
Harte und Droßlichte davon, und wuͤrze mit 
Pfef—⸗ 
Pfefe 
denn ei 
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und zu 
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