am 29. Juni ds. Jrs. von der Regierung bestätigt. Die
Religionsschule richtete man nach Weisung des Distrikts
rabbiners ein. In derselben wurde »Religion, Biblische
Geschichte, Lesen, Schreiben und Uebersetzen in 15 Wochen:
stunden gelehrt. In dem den Akten beiliegenden, vom
Religionslehrer Fried für die kgl. Lokalschulkommission
gefertigten Stundenplan ist bemerkt: »Ueber Abteilung der
Lehrgegenstände nach Klassen lässt sich zur Zeit noch
nichts bestimmen, weil die meisten Schüler bisher noch
gar keinen Religionsunterricht oder nur sehr spärlichen
genossen, sohin sämtliche Lehrgegenstände von vorn zu
beginnen sind«. Es war also höchste Zeit, dass der Lehrer:
not abgeholfen wurde.
Nun sollte der Religionsverein auch für die anderen
Bedürfnisse des Kultus Sorge tragen, hatte aber dabei auf
Schritt und Tritt Schwierigkeiten zu überwinden. Der
Ausschuss hatte in seinen Etat 100 fl. für Besorgung des
ritualmässigen Fleisches eingesetzt, allein diese Position
wurde vom Magistrat unter Hinweis auf die oben angeführte
Regierungsentschliessung vom 18. März 1859 gestrichen, »
Gleichwohl konnte sich der Ausschuss für die Dauer der
Notwendigkeit nicht entziehen, die Beschaffung des ritual
mässigen Fleisches in Nürnberg selbst möglich zu machen.
Dem vom Rabbiner präsentierten Falk Vorhaus aus
Fürth?) wurden die Schächterfunktionen in privater Weise
übertragen.
Als Beerdigungsplatz hatte bisher der jüdische
Friedhof in Fürth gedient. Am Tage der ersten
Konstituierung der hiesigen Religionsgemeinschaft, am
29. März 1857, richtete der Vorstand in Gemässheit
eines hierbei gefassten Beschlusses das Ersuchen an den
1. Verfügung vom 5. November 1859.
3 Vgl. oben S. 6.