Volltext: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt ([1. Theil])

Vorrede. 
gehandelt. Dieser erste Theil ist 
in folgende natuͤrliche Ordnung ge⸗ 
ezt. 
seit. Von Suppen und Potagen. 
2) Von gesottenen Speisen, an 
Fleisch, Wildpret und Gefluͤgel. 
3) Von Vorgerichten und Neben⸗ 
Essen. 
M Speisen aus Kraͤutern, Wurtzeln 
und andern Garten⸗Gewaͤchsen. 
5) Speisen von Eyern. 
6) Von Muͤsern, Breyen und Ge⸗ 
haͤcken oder Koochen. 
7) Von Fischen, Krebsen / Muscheln 
und Austern. 
8) Von gebratenen Speisen. 
9) Von Bruͤhen. 
10) Von Sallaͤten, Eßigen, Salsen 
und Tuncken. 
11) Von Sulzen und Gallerten oder 
Geleen. 
12) Von gefuͤllten und gedaͤmpfften 
Obst und Fruͤchten. 
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