Volltext: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

und Confituren. 967 
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Feuer in einem kleinen Pfaͤnlein, so groß als man die 
Strauben haben will, denn da darf jedes mahl nicht 
mehr als ein Stuͤk gebacken werden. Man muß auch 
das Schmalz nur uͤber Kohlen heiß machen. Nun 
nimmt man einen Strauben⸗Trichter, oder in Er⸗ 
mangelung dessen, nur ein kleines Toͤpfgen, so un⸗ 
ten am Boden etliche Loͤcher hat, setzet das Toͤpfgen 
auf ein Kartenblatt und gießet von dem abgeruͤhrten 
Strauben⸗Teig hinein. Darnach laͤßet man was 
davon ins heiße Schmalz lauffen, und ziehet in waͤh⸗ 
rendem Guß das Toͤpfgen immer hin und wieder; 
es darf aber nur so viel hinein lauffen, bis daß es 
uͤberall zusammen haͤngt. Man kehret endlich die 
Straube um, und laͤßet sie recht goldgelb backen, 
thut fie darnach heraus, und leget sie uͤber ein run⸗ 
des Holz. Man kan auch klein gestoßene Mandeln 
darunter ruͤhren. 
Zucker⸗Strauben mit Wein. 
Bereite ein gutes Mund⸗Mehl in einem Hafen, 
setze es warm, nimm Wein und Schmalz in eine 
Pfanne, laß untereinander sieden, gieß es in das 
Mehl, und mache den Teig an, gesalzen, schlage 
ihn wohl ab, daß er schoͤn glatt wird, bereite zu einer 
Straquben ein Ey, und einen halben Dotter, mache 
den Teig in der Dicken, damit er durch den darzu 
gehoͤrigen Strauben -Loͤffel lauffe, gebacken schoͤn 
roͤsch aus dem Schmalz,, gezuckert, und auf die Ta— 
fel gegeben. 
Nn 
Zwie⸗
	        
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