Volltext: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

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und Consfituren. 723 
lein; laßet sie etliche Tage lang in einer Stuben er⸗ 
trocknen, und beleget solche, wenn sie noch feucht 
ist, schoͤn zierlich mit geschnittenen Citronat, Citro⸗ 
nen und Pomeranzenschelffen, und uͤberstreuet sie 
mit Bisam Zucker. 
Das Quitten⸗Fleisch zu machn. 
Man soll in eine halbe Maas schoͤn laͤutern 
und von rothen Quitten ausgepresten Saft ein 
Pfund Zucker legen, und fein gemach verdecket 
sieden lassen, bis er schoͤn roth wird, und fast ge⸗ 
stehet, alsdenn soll man zwey gute Loͤffel voll durch⸗ 
geschlagene Quitten darein ruͤhren, daß fein glatt 
wird, und von einer Citronen den Saft daran 
drucken, und sieden lassen, bis gestehet, in ein 
Glas thun, und wenn man es auf die Tafel geben 
will, soll man es mit einem Loͤffel fein Stuͤckweiß 
heraus nehmen. 
Quitten⸗Scheuffelein oder Plaͤtzleiꝛn. 
Hierzu nimmt man den Teig vomQuitten⸗Kaͤs. 
Quitten⸗ Hippen. 
Diese werden auch von Quitten⸗ Kaͤs⸗Teig ge⸗ 
macht, in den Model gedrucket, gekruͤmmt und ge⸗ 
trocknet. 
Quitten⸗ Gest zu machen. 
Nehmet ein halb Pfund durch ein Sieb gerie⸗ 
benes Quittenmark, mit eben so viel Zucker, thut 
dazu von vier bis fuͤnff Eyern das Weiße, klopffet 
es samt dem durchgeriebenen Quitten⸗Teig, so lans 
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