Volltext: Die Nürnbergische wohl unterwiesene Koechin welche so wohl an Fleisch- als Fast-Tägen, zu geschickter Bereitung wohlschmeckender Speisen deutliche Anweisung giebt (Zweyter Theil)

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und Confituren. 481 
auf obige Art verfertiget, kan man sie aͤuch aus 
Schmalz barken, und alsobald, ohne daß man sie 
mit einem Ey uͤberstreichet mit groͤblicht gestoßenem 
Zucker uͤberstreuen: wiewohl es eben kein Fehler 
S, wo sie mit Zuckerwasser erstlich nach dem Backen 
aͤberstrichen, und sodann erst mit dem Zucker, be⸗ 
sagter maßen, uͤberstreuet werden. So kan man 
auch zu diesen Mandel⸗Fischen den Eyerdotter⸗Teig 
mit der Helfte Mandel⸗Zeug, so abgetrocknet ist/ 
wie man ihn zu den braun Gebackenen gebrauchet / 
vermischen. 
Mandel/Fische gefuͤllte, auf andere Art: 
Man mache erstlich einen dergleichen Teig und 
Fuͤll an, wie zu den beschriebenen Eyer-Ringen 3 
waͤlchere selbigen aus, stippe den Model mit Mehl 
an / drucke den Teig darein, fuͤlle ihn mit besagter 
Fuͤll an; lege den andern Model darauf, und 
drucke ihn fest daruͤber zusammen; wiewohl man 
ihn auch nur auf einer Seiten ganz flach mit dem 
Teig zumachen, bezwicken, und zuvor mit einem 
Ey uͤberstreichen kan, damit der Teig beysammen 
bleibe; nehmet denn diese also formirte, gefuͤllt⸗ 
und zusammen gemachte Fische aus dem Model/ 
aͤberstreichet sie mit einem Ey, setzet selbige auf 
rinem Blech in einen Ofen, laßet sie schoͤn licht gelb 
hacken, und uͤberstreuet sie mit groͤblicht zerstoßenem 
Zucker, nach Belieben. —8 
gichin ü. Theil. 
6 
Mans
	        
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