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gar leicht mit ein wenig geriebenen Semmel⸗ Mehl
kan geholffen werden; die Probe hiervon ist diese,
daß er nicht mehr an denen Haͤnden klebet. For⸗
miret sodaun kleine Ruͤblein, den Pfetter- oder
Bayrischen Ruͤblein gleich, aus diesem Teig, backet
sie etwas kuͤhl aus Schmalz, daß sie nicht gar
braun werden, wenn sie nun gebacken und wieder
abgekuͤhlet sind, so stecket einen frischen oder duͤrren
Rosmarin, oder auch sonst beliebiges Gruͤnes dar⸗
ein, leget sie auf eine Schuͤssel, und traget sie
—*
Sag Kuͤchlein zu backen.
Nethhmet sechs Eyer, und so viel Eyerschaa⸗
len voll guten Kern, auch ein wenig Brandwein;
machet von einem schoͤnen Mehl einen Teig an, so
dick als ein Strauben-Teig, salzet und haͤnget ihn
in einem Saͤcklein in ein siedendes Wasser, laßet
selbigen ungefehr eine ViertelStunde oder laͤnger,
bis er dick wird, darinnen sieden; schneidet ihn so⸗
dann, wenn er aus dem Saͤcklein heraus genom⸗
men worden, viereckigt, machet auch hin und wie⸗
der Schnittiein darein; leget diese Stuͤcklein in
das Schmalz , so nicht zu heiß ist, sondern laßet
sie, wie die Schart- Kuͤchlein, langsam backen,
und leget das geschnittene Theil unterwaͤrts gegen
den Boden indie Pfanne; behaltet aber den andern
Teig immer zu in einem warmen Wasser, bis er
ebenfalls nach und nach aufgebacien worden.
NB. Diese Kuͤchlein kan man von denen wierss
ichen
und Ruͤchlein.