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„Mit guten Worten und schweren Strafen.“ (Mitgeteilt 
von Merian auf Seite 37 der topographia Franconiae.) 
Aber so mancherlei Schwierigkeiten gab es doch 
immer, handelte es sich in den bisher betrachteten 
Fällen um Unregelmässigkeiten in Fabrikation und 
Handel, so treffen wir am 1. III. auf einen Verlass. 
der sich mit der Übertretung eines Meisters hinsicht- 
lich des Materials beschäftigt. Es handelt sich um 
etlichen zeug, das dieser sich untersteht uff das handt- 
werk zu kauffen, obwohl der zeug nit durch die g6 
swornen hamermeister geschmidt ist (H. 781). Danach 
dürften also die Plattner wohl nur in Nürnberg Zu- 
bereitetes Metall im Handwerk verwenden, Metall, 
das von den geschworenen Hammermeistern geschmiedet 
war. Das Vergehen des Betreffenden kann nun ent- 
weder darin bestanden haben, dass er verbotener 
Weise auswärtiges Material gekauft hat, oder dass er 
in Nürnberg selber nicht ordnungsmässig gewonnenes 
Metall verwendet hat. Diese geschworenen Hammer- 
meister sind zu suchen in den der Stadt gehörenden 
Hämmern, von denen, wie wir sahen, einige in den 
Betrieb des Plattnerhandwerks übergegangen waren, 
Diese „geschworenen‘“ Meister sind nicht mit den Ge- 
schworenen eines Handwerks zu verwechseln, sie sind 
jedenfalls aufzufassen als rein städtische Angestellte, 
während ja die Geschworenen eines Handwerks nur 
mit städtischer, behördlicher Autorität bekleidete Hand- 
werksgenossen waren. Dass übrigens der Rat nach Ein- 
richtung und späterer Vermehrung eigener Anlagen zur 
Gewinnung von Reinmetallen bestrebt war, anderweitig 
gewonnenes Material draussen Zu halten, ist natürlich. 
Einen neuen Beweis für die weitgehenden Han; 
delsbeziehungen der Plattner bringt eine Verhandlung 
des Rates mit dem Landgrafen von Hessen, vom
	        
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