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oder Christlichem Bann. 225
um Exempel / Es komme vnnd zeige mir einer bey
meine Gemeinde einige grobe / ich geschweige solche
Excessen deßwegen dierer oder jener zu suspendiren
sey (dann der verdienet hette in Ansehung vnserer
als Eltesten / daß er gar excommuniciret werde / wird
leiner zu finden seyn) ich wils jhm grossen Danek
wissen / vnd werde jensen nicht schonen. ¶Nicht daß
sch vns ruͤrmen wolle / sondern dieweil ich gezwun⸗
gen werde / darvon zu reden / 2. Corunth. 12. verseti.
Ich vor meinen Theil weiß niemanden.] Noch
sleichwol werden solche (scilicet Heilige)Leute auch
hey mir beneben andern Glaubigen nichtctommuni⸗
tiren wollen / es were dann Sach / daß sie sich eines
bessern bedaͤchten / als ich jnen von Hertzen wuͤnsche.
Wo fern fie aber das nicht thun / so ist es eine Anzei⸗
gung von stoltzem Eygenduͤnckel / daß man sich bes⸗
ferduͤnckt als andere gute redliche Leuche.
VI. Letzlich vnnd in Summa / Gleich wie die
Tochter Jerusalem der Jebusiter nicht kan gar loß
werden / sondern solche auch vnter Josua muß vnter
sich wohnen lassen / Jos.i5. v. s3. Origenes Ho-
uul. 2rin Josuæ. cap. i5. Ergo quia non possumus
cjicere (Jebusæos) qui nos conculcant, eos saltem,
quos possumus, ejiciamus &c.] Auch der HERr
selber excommuricirt vnnd verflucht die Feygen⸗
zaͤume / die jhn wol selbsten betriegen mitjhren
Blaͤttern / vnd haben doch keine Fruͤchte / Matth. ⁊1.
pauy. nach dem er sie lang geduͤngt vnnd durch Ar⸗
eit seiner Knechte gebawet hat Luc. am 13. vers. 6.
Darvon Hieronymus sagt Homil. 2. in librum
adicum. Alio autem modo quis treditur Zabulo
P &c.Das