Objekt: 1834-1884 (2. Band)

Die Kriminaluntersuchung in Ansbach. 
würde, der zur Zeit der Hauser'schen Geburt Kreisdirektor in Wert— 
heim war, daß demnach ein Anfragen aus Carlsruhe, selbst wenn, 
es direct aus dem großherzogl. Cabinet käme, nie auf Irrweg 
jetzt regierenden Dynastie führen dürfte“. 
Wie gewissenhaft! Der Leser lege sich doch die Frage vor, wie 
er handeln würde, wenn jemand auf Grund eines rein aus den 
Fingern gesogenen Klatsches ihm etwa sagte: „Ihr Großvater 
hätte von Rechts wegen gehängt werden sollen, aber Sie halte ich 
darum noch nicht für seinen Complicen“! Die gebührende Antwort 
könnte unter Umständen lebensgefährlich werden. Konklusum des 
Gerichts am 5. Februar 1834: „Die in den zu den Akten gekom— 
menen Briefen des Herrn Staatsministers Fürsten Wallenstein, unter 
der Aufschrift Weiter zu beachtende Momente enthaltenen 
Bemerkungen, geben zu gerichtlichen Einschreitungen keine Veranlassung, 
und ebensowenig die Schlußbemerkung wegen Anstellung von Recherchen 
im Großherzogthum Baden.“ „Viel Lärm um Nichts“ — so muß 
der Titel sämtlicher Aktenbände über Kaspar Hauser lauten: die 
Kriminaluntersuchung zu Ansbach, genau wie das Kriminalverfahren 
wegen widerrechtlicher Gefangenhaltung und Mordversuchs am 13. Sep— 
tember 1831 zu Nürnberg — mußte, aller Ministerialreskripte unge— 
achtet, den 11. Septbr. 1834 aussichts- und resultatlos eingestellt werden. 
So tief man den scheinjuristischen Kasparschwindel des Magistrats 
in Nürnberg verachten muß, der die unwiderstehliche Widerlegung 
ihres Märchens in den Akten versteckt hielt, der nach dem ersten 
Attentat so fanatisiert war, daß die eingeschüchterten Zeugen von 
dem Strom der aufgeregten Leidenschaften überflutet worden sind, 
und dem Stadtgötzen gegenüber ihren Halt verloren, — so unbedingt 
muß man das Untersuchungsgericht in Ausbach wegen seiner furcht— 
losen Wahrheitsliebe hochachten.,) In seinem Schlußbericht spricht es 
klar und unzweideutig aus. was nie in Nürnberg hätte bezweifelt 
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Höchst belehrend ist eine scharfe Vergleichung der drei Verhöre. In dem 
ersten (1828) giebt sich die voraussetzungslose Sinneswahrnehmung, in dem letzten 
1834) atmete man förmlich auf, wie von einem Alpdrücken befreit, im Winter 
1829 aber da „wackelte K. herunter“ (Weickmann), „schweifte er nur herum“ 
Merk), „taumelte er mir entgegen“ (v. Wessenig), lauter Unwahrheiten oder viel⸗ 
leicht sogar direkte Fälschungen.
	        
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